Wohnung nicht beheizen aber bewohnen … geht das ?

Aufgrund der aktuellen Problematik mit Gas, Öl, Strom u.a. müssen viele Bundesbürger an der Heizung der eigenen vier Wände sparen. Es ist einfach nicht mehr möglich alle Räume gleichmäßig zu beheizen.

Und da kommen die Probleme. Der Mensch dünstet Feuchtigkeit und CO2 aus. Pflanzen, Aquarien, Duschen, Baden, Wäschewaschen tragen Feuchtigkeit in die Raumluft ein. Kalte Raumluft kann erheblich weniger Feuchte aufnehmen als warme Raumluft. An kalten Wandoberflächen kondensiert Feuchte aus der Raumluft bei Taupunktunterschreitung. Die DIN 4108 nennt hier <12,6 °C als kritische Marke für Oberflächentemperaturen an Wänden und Decken . Dies ist jedoch nur ein grober Wichtwert.

Wenn ein Raum schon nicht beheizt wird… So wird er wohl auch nicht gelüftet werden. Denn jeder Lüftungsvorgang trägt kühle Luft von außen in den Raum ein. Das kleine bisschen Heizungsenergie soll nicht auch noch verloren gehen…

Aufgrund der Rahmenbedingungen im Winter 2022/23 ist dies alles nur zu gut zu verstehen. Wir müssen aber die physikalischen Spielregeln zum bewohnen von Wohnungen einhalten. Wenn wir nicht heizen werden wir große Feuchteschäden mit Schimmelbildung provozieren. Es wird im Jahr 2023 zu einer großen Anhäufung von Schimmelpilzschäden inklusive der gesundheitlichen Erkrankungen/Auffälligkeiten kommen. Daher ist es unbedingt notwendig die Fehler beim Heizen und Lüften so gering wie möglich zu halten . Die Empfehlung ist hier die Anschaffung eines Thermohygrometers für jeden Wohnraum. In Selbstkontrolle des Nutzers muss ab einer rel. Luftfeuchte von 55 % mit dem Lüften begonnen werden. Die Beheizung auch von  ungenutzten Räumlichkeiten sollten nicht unter 16 °C fallen!

Nur so sind Schimmelschäden zu vermeiden . Vorsorglich sollten Außenwandbereiche frei belüftet sein! Das bedeutet Möbelstücke umstellen bzw. mit mindestens 5-10 cm von der Wand aufzustellen.

Fazit: Unsere modernen Wohnungen funktionieren in der kalten Jahreszeit nicht ohne sie ausreichend zu beheizen und zu lüften!

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

Schreibe einen Kommentar