Versicherungsfragen bei Schimmelschäden: Was Sie wissen müssen

Übernimmt meine Versicherung die Kosten für Schimmelschäden?

Ob eine Versicherung die Kosten für Schimmelschäden übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art der Versicherung, der Ursache des Schimmels und den spezifischen Vertragsbedingungen. Grundsätzlich können verschiedene Versicherungen wie die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung Schimmelschäden abdecken, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche Versicherung deckt Schimmelschäden und unter welchen Umständen?

  1. Gebäudeversicherung:
    • Deckung: Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst, einschließlich Schimmelschäden, die durch versicherte Risiken wie Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel oder Feuer entstanden sind.
    • Voraussetzungen: Der Schaden muss auf ein plötzliches und unerwartetes Ereignis zurückzuführen sein, wie z.B. ein Rohrbruch. Schimmelschäden durch langfristige Feuchtigkeit oder mangelnde Instandhaltung sind meist nicht abgedeckt.
    • Beispiel: Ein Wasserrohrbruch führt zu einem Wasserschaden, der Schimmel in den Wänden verursacht. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Schimmelbeseitigung und die Reparatur der Wände.
  2. Hausratversicherung:
    • Deckung: Die Hausratversicherung deckt Schäden an den persönlichen Gegenständen im Haushalt, die durch versicherte Ereignisse wie Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer entstanden sind.
    • Voraussetzungen: Ähnlich wie bei der Gebäudeversicherung muss der Schaden plötzlich und unerwartet sein. Schäden durch langfristige Feuchtigkeit sind meist ausgeschlossen.
    • Beispiel: Ein undichtes Dach verursacht einen Wasserschaden, der Möbel und Teppiche beschädigt. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die Reinigung oder den Ersatz der betroffenen Gegenstände.
  3. Haftpflichtversicherung:
    • Deckung: Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Dies kann auch Schimmelschäden umfassen, wenn der Mieter z.B. durch unsachgemäßes Verhalten (unzureichendes Lüften) Schimmel verursacht hat, der den Eigentümer zu Schadenersatzansprüchen veranlasst.
    • Voraussetzungen: Der Versicherungsnehmer muss fahrlässig gehandelt haben, und der Schaden muss auf sein Verhalten zurückzuführen sein.
    • Beispiel: Ein Mieter lüftet seine Wohnung nicht ausreichend, wodurch Schimmel entsteht, der die Bausubstanz beschädigt. Der Vermieter macht Schadensersatzansprüche geltend, die von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden.

Sorgen über Versicherungsdeckung bei Schimmelschäden

Viele Menschen sind unsicher, ob und unter welchen Bedingungen ihre Versicherung Schimmelschäden abdeckt. Eine häufige Frage lautet:

„Welche Versicherung deckt Schimmelschäden und unter welchen Umständen?“

Was Sie beachten sollten

  1. Versicherungsbedingungen prüfen:
    • Police: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sorgfältig, um zu verstehen, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht. Achten Sie auf Ausschlüsse und spezielle Bedingungen, die für Schimmelschäden gelten.
    • Zusatzversicherungen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Zusatzversicherungen abzuschließen, die speziell Schimmelschäden abdecken.
  2. Schaden umgehend melden:
    • Sofortige Meldung: Melden Sie einen Schimmelschaden unverzüglich Ihrer Versicherung, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch bearbeitet wird. Verzögerungen können dazu führen, dass der Schaden nicht mehr abgedeckt wird.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos, Rechnungen und Berichten, um Ihren Anspruch zu untermauern.
  3. Ursachenermittlung und -behebung:
    • Professionelle Hilfe: Lassen Sie die Ursache des Schimmels von einem Fachmann ermitteln und beheben. Dies kann dazu beitragen, dass die Versicherung den Schaden als gedeckt anerkennt.
    • Präventive Maßnahmen: Ergreifen Sie präventive Maßnahmen, um zukünftige Schimmelschäden zu vermeiden und zeigen Sie der Versicherung, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen.

Beispiel: Versicherungsschutz bei Schimmelschäden

Herr und Frau Becker entdecken Schimmel in ihrem Badezimmer, der durch einen undichten Wasserhahn verursacht wurde. Sie melden den Schaden sofort ihrer Gebäudeversicherung und dokumentieren den Schaden mit Fotos. Ein Gutachter bestätigt, dass der Schimmel durch den plötzlich aufgetretenen Wasserschaden verursacht wurde. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Schimmelbeseitigung und die Reparatur des Badezimmers.

Fazit

Ob Ihre Versicherung die Kosten für Schimmelschäden übernimmt, hängt von der Art der Versicherung und den spezifischen Vertragsbedingungen ab. Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude, während die Hausratversicherung persönliche Gegenstände schützt. Die Haftpflichtversicherung kann Schäden abdecken, die Sie Dritten zufügen. Es ist wichtig, Ihre Versicherungsverträge genau zu prüfen, Schäden sofort zu melden und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Schimmelschäden zu vermeiden.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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