Verpflichtungen des Vermieters bei Schimmelbefall: Rechte und Pflichten

Welche Verpflichtungen hat ein Vermieter bei Schimmelbefall? ( Das ist keine Rechtsberatung !)

Sorge: Mieter möchten wissen, welche Maßnahmen ihr Vermieter ergreifen muss, um Schimmelprobleme zu beheben.

Beispiel: „Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn mein Vermieter nichts gegen den Schimmel unternimmt?“

Ein Vermieter hat bestimmte Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass Mietwohnungen in einem bewohnbaren Zustand bleiben. Schimmelbefall stellt eine erhebliche Gesundheits- und Sicherheitsgefahr dar, und Vermieter sind verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung und Prävention zu ergreifen. Hier sind die Pflichten des Vermieters und die Rechte der Mieter im Falle von Schimmelbefall.

Verpflichtungen des Vermieters

  1. Instandhaltungspflicht:
    • Gesetzliche Grundlage: Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Schimmel, der die Gesundheit der Mieter gefährden könnte.
    • Regelmäßige Wartung: Vermieter müssen regelmäßig Wartungsarbeiten durchführen, um bauliche Mängel zu beheben und Schimmelbildung vorzubeugen.
  2. Schimmelbeseitigung:
    • Fachgerechte Sanierung: Vermieter müssen sicherstellen, dass der Schimmel fachgerecht entfernt wird, um die Gesundheit der Mieter zu schützen. Dies kann die Beauftragung eines Fachunternehmens erfordern.
    • Ursachenbehebung: Neben der Entfernung des sichtbaren Schimmels müssen Vermieter die Ursachen der Feuchtigkeit, wie undichte Stellen oder schlechte Belüftung, beheben.
  3. Information und Kommunikation:
    • Mängelanzeige: Mieter müssen den Vermieter über den Schimmelbefall informieren. Der Vermieter ist dann verpflichtet, zeitnah zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen.
    • Dokumentation: Der Vermieter sollte alle Schritte zur Schimmelbeseitigung dokumentieren und die Mieter über den Fortschritt informieren.

Rechte der Mieter und rechtliche Schritte

  1. Mängelanzeige und Fristsetzung:
    • Schriftliche Anzeige: Mieter sollten den Schimmelbefall schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.
    • Fristsetzung: Die Frist sollte je nach Schwere des Befalls und der Dringlichkeit der Maßnahmen angemessen sein, in der Regel zwei bis vier Wochen.
  2. Mietminderung:
    • Mietminderung: Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist keine Maßnahmen ergreift, können Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
    • Rechtsgrundlage: Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, solange der Mangel besteht und die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.
  3. Ersatzvornahme und Kostenerstattung:
    • Ersatzvornahme: Wenn der Vermieter den Schimmel nicht beseitigt, können Mieter die Beseitigung selbst veranlassen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.
    • Voraussetzungen: Mieter müssen dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und ihn schriftlich über die geplante Ersatzvornahme informieren.
  4. Schadensersatz:
    • Schadensersatzansprüche: Wenn durch den Schimmel Schäden an persönlichen Gegenständen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, können Mieter Schadensersatz vom Vermieter verlangen.
    • Dokumentation: Mieter sollten alle Schäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen dokumentieren und ärztliche Atteste einholen.
  5. Kündigung und Auszug:
    • Fristlose Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, wenn die Gesundheit der Mieter erheblich gefährdet ist und der Vermieter keine Maßnahmen ergreift, können Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
    • Rechtsberatung: Mieter sollten vor einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel: Maßnahmen bei Untätigkeit des Vermieters

Herr und Frau Meier haben Schimmel in ihrer Wohnung entdeckt und der Vermieter reagiert nicht auf ihre Beschwerden. Sie ergreifen folgende Maßnahmen:

  1. Schriftliche Mängelanzeige: Herr und Frau Meier informieren den Vermieter schriftlich über den Schimmelbefall und setzen eine Frist von vier Wochen zur Beseitigung.
  2. Mietminderung: Da der Vermieter nicht reagiert, mindern sie die Miete um 20 % und informieren den Vermieter schriftlich darüber.
  3. Ersatzvornahme: Nach Ablauf der Frist beauftragen Herr und Frau Meier eine Fachfirma zur Schimmelbeseitigung und dokumentieren alle Kosten. (Schritt ist Problematisch …!)
  4. Kostenerstattung: Sie fordern die Erstattung der Kosten vom Vermieter und setzen eine Frist zur Zahlung.
  5. Rechtliche Schritte: Wenn der Vermieter die Kosten nicht erstattet, konsultieren Herr und Frau Meier einen Anwalt und bereiten eine Klage auf Kostenerstattung vor.

Fazit

Vermieter sind verpflichtet, Schimmelbefall in Mietwohnungen zu beseitigen und die Ursachen der Feuchtigkeit zu beheben. Mieter haben das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Vermieter untätig bleibt, einschließlich Mietminderung, Ersatzvornahme und rechtlicher Schritte. Durch klare Kommunikation, Dokumentation und rechtliche Beratung können Mieter ihre Rechte durchsetzen und eine gesunde Wohnumgebung sicherstellen.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

Schreibe einen Kommentar