Verhinderung von Schimmel in selten genutzten Räumen

Wie kann ich Schimmel in selten genutzten Räumen verhindern?

Selten genutzte Räume, wie ungenutzte Keller, Dachböden oder Gästezimmer, sind besonders anfällig für Schimmelbildung, da sie oft nicht regelmäßig belüftet oder beheizt werden. Um Schimmel in diesen Räumen zu verhindern, sind präventive Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen notwendig.

Maßnahmen zur Verhinderung von Schimmel in selten genutzten Räumen

  1. Regelmäßiges Lüften:
    • Stoßlüften: Öffnen Sie die Fenster mehrmals pro Woche für einige Minuten, um die Luftfeuchtigkeit zu senken und die Luftzirkulation zu verbessern.
    • Lüftungssysteme: Installieren Sie mechanische Lüftungssysteme oder nutzen Sie Lüftungsschlitze, um eine kontinuierliche Luftzirkulation sicherzustellen.
  2. Luftentfeuchter verwenden:
    • Entfeuchter im Einsatz: Verwenden Sie elektrische Luftentfeuchter, um die relative Luftfeuchtigkeit unter 60 % zu halten. Achten Sie darauf, den Wassertank regelmäßig zu entleeren oder ein Modell mit einem kontinuierlichen Ablauf zu wählen.
    • Trockenmittel: In kleinen, geschlossenen Räumen können auch Trockenmittel (wie Silicagel) eingesetzt werden, um die Feuchtigkeit zu reduzieren.
  3. Isolierung und Wärmedämmung verbessern:
    • Kältebrücken vermeiden: Sorgen Sie dafür, dass der Raum gut isoliert ist, um Kältebrücken zu vermeiden, an denen Feuchtigkeit kondensieren kann.
    • Fenster und Türen abdichten: Überprüfen Sie Fenster und Türen auf Undichtigkeiten und dichten Sie diese ab, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
  4. Feuchtigkeitsquellen beseitigen:
    • Undichtigkeiten reparieren: Reparieren Sie undichte Stellen an Dach, Wänden, Fenstern und Wasserleitungen umgehend, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
    • Bodenfeuchtigkeit kontrollieren: In Kellerräumen kann eine Abdichtung des Bodens oder der Wände notwendig sein, um aufsteigende Feuchtigkeit zu verhindern.
  5. Temperatur kontrollieren:
    • Heizen im Winter: Halten Sie die Temperatur in selten genutzten Räumen auch im Winter auf einem Mindestniveau (etwa 15°C), um Kondensation zu verhindern.
    • Temperaturunterschiede vermeiden: Vermeiden Sie große Temperaturunterschiede zwischen den Räumen, um Kondensation zu minimieren.
  6. Regelmäßige Inspektionen:
    • Kontrollen durchführen: Überprüfen Sie selten genutzte Räume regelmäßig auf Anzeichen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
    • Feuchtigkeitsmesser: Verwenden Sie Hygrometer, um die Luftfeuchtigkeit zu überwachen und frühzeitig einzugreifen, wenn die Werte zu hoch sind.

Beispiel: Maßnahmen zur Schimmelvermeidung in einem ungenutzten Keller

Herr und Frau Meier haben einen Keller, der selten genutzt wird. Um Schimmelbildung zu verhindern, gehen sie wie folgt vor:

  1. Lüften: Sie öffnen die Kellerfenster zweimal pro Woche für 10 Minuten, um die Luftzirkulation zu verbessern.
  2. Luftentfeuchter: Sie installieren einen elektrischen Luftentfeuchter mit Hygrostat, der die Luftfeuchtigkeit konstant unter 60 % hält.
  3. Isolierung: Sie verbessern die Isolierung der Kellerwände und dichten die Kellerfenster ab, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
  4. Regelmäßige Inspektionen: Sie überprüfen den Keller einmal im Monat auf Feuchtigkeit und Schimmel und verwenden ein Hygrometer zur Überwachung der Luftfeuchtigkeit.
  5. Heizen: Im Winter halten sie die Temperatur im Keller auf mindestens 15°C, um Kondensation zu vermeiden.

Fazit

Die Verhinderung von Schimmel in selten genutzten Räumen erfordert eine Kombination aus regelmäßiger Belüftung, Luftfeuchtigkeitskontrolle, guter Isolierung und regelmäßigen Inspektionen. Durch diese Maßnahmen können Sie das Risiko von Schimmelbildung in ungenutzten Räumen erheblich reduzieren und die Raumluftqualität verbessern.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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