Schimmel und Eigentümergemeinschaften: Umgang mit Schimmelproblemen

Wie geht man in Eigentümergemeinschaften mit Schimmelproblemen um?

Schimmelprobleme in Eigentümergemeinschaften können zu Streitigkeiten und Unsicherheiten führen, da es oft unklar ist, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Eine klare Regelung und Zusammenarbeit sind entscheidend, um Schimmelbefall effektiv zu bekämpfen und langfristig zu verhindern.

Regeln und Maßnahmen bei Schimmelbefall in Eigentümergemeinschaften

  1. Klärung der Verantwortlichkeiten:
    • Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum: Unterscheiden Sie zwischen Gemeinschaftseigentum (z.B. Außenwände, Dach) und Sondereigentum (z.B. Innenwände einer Wohnung). Schimmelbefall im Gemeinschaftseigentum ist in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft, während Sondereigentum vom jeweiligen Eigentümer betreut wird.
    • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Konsultieren Sie die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, um die Zuständigkeiten klar zu definieren.
  2. Meldung und Dokumentation:
    • Schimmelbefall melden: Eigentümer, die Schimmel feststellen, sollten den Befall sofort der Hausverwaltung und/oder dem Verwaltungsbeirat melden.
    • Dokumentation: Machen Sie Fotos und schriftliche Aufzeichnungen über den Schimmelbefall, um den Umfang und die Ursache festzuhalten.
  3. Beauftragung von Experten:
    • Sachverständiger oder Gutachter: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter, um die Ursache des Schimmelbefalls zu ermitteln und einen detaillierten Bericht zu erstellen.
    • Fachfirmen: Lassen Sie die Schimmelbeseitigung durch spezialisierte Fachfirmen durchführen, um eine fachgerechte Sanierung sicherzustellen.
  4. Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung und Prävention:
    • Sofortmaßnahmen: Ergreifen Sie sofortige Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Schimmels zu verhindern, z.B. durch Trocknung betroffener Bereiche.
    • Ursachenbeseitigung: Beheben Sie die Ursache des Schimmelbefalls, wie undichte Dächer, Fenster oder Wasserleitungen.
    • Lüftung und Feuchtigkeitskontrolle: Verbessern Sie die Belüftung in den betroffenen Bereichen und kontrollieren Sie die Luftfeuchtigkeit, um zukünftigen Schimmelbefall zu verhindern.
  5. Kommunikation und Zusammenarbeit:
    • Regelmäßige Meetings: Halten Sie regelmäßige Eigentümerversammlungen ab, um über Schimmelprobleme zu informieren und gemeinsam Lösungen zu finden.
    • Transparenz: Informieren Sie alle Eigentümer über die Maßnahmen und Kosten der Schimmelbeseitigung und Prävention.
  6. Finanzierung und Kostenverteilung:
    • Rücklagenbildung: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Rücklagen für die Instandhaltung und Sanierung von Gemeinschaftseigentum vorhanden sind.
    • Kostenverteilung: Klären Sie die Kostenverteilung für die Schimmelbeseitigung gemäß der Gemeinschaftsordnung und gesetzlichen Regelungen.

Beispiel: Maßnahmen bei Schimmelbefall in einer Eigentümergemeinschaft

In einer Eigentümergemeinschaft wird Schimmel im Treppenhaus festgestellt. Die Gemeinschaft geht folgendermaßen vor:

  1. Meldung und Dokumentation: Ein Eigentümer meldet den Schimmelbefall der Hausverwaltung und macht Fotos zur Dokumentation.
  2. Beauftragung eines Sachverständigen: Die Hausverwaltung beauftragt einen Gutachter, der die Ursache des Schimmels ermittelt und einen Bericht erstellt.
  3. Sofortmaßnahmen: Die Gemeinschaft ergreift Sofortmaßnahmen zur Trocknung des betroffenen Bereichs, um eine weitere Ausbreitung des Schimmels zu verhindern.
  4. Sanierung: Eine Fachfirma wird beauftragt, den Schimmel fachgerecht zu entfernen und die Ursache (undichte Wasserleitung) zu beheben.
  5. Kommunikation: Die Hausverwaltung informiert alle Eigentümer über die Maßnahmen und Kosten der Schimmelbeseitigung und organisiert eine Eigentümerversammlung zur weiteren Abstimmung.
  6. Kostenverteilung: Die Kosten für die Schimmelbeseitigung werden gemäß der Gemeinschaftsordnung auf die Eigentümer umgelegt.

Fazit

Schimmelprobleme in Eigentümergemeinschaften erfordern klare Regelungen, Zusammenarbeit und transparente Kommunikation. Durch die Klärung der Verantwortlichkeiten, sofortige Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung und langfristige Präventionsstrategien können Schimmelprobleme effektiv gelöst und zukünftiger Befall verhindert werden.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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