Rechtsstreitigkeiten wegen Schimmel: Vorgehensweise und rechtliche Schritte

Wie gehe ich vor, wenn es zu einem Rechtsstreit wegen Schimmel kommt? (Achtung das ist keine Rechtsberatung !)

Rechtsstreitigkeiten wegen Schimmel können kostspielig und zeitaufwendig sein. Um sich bestmöglich zu schützen und erfolgreich durch einen solchen Konflikt zu navigieren, sollten Sie bestimmte rechtliche Schritte einleiten und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Welche rechtlichen Schritte sollte ich einleiten, wenn es zu einem Streit wegen Schimmel kommt?

  1. Dokumentation des Schimmelbefalls:
    • Fotos und Videos: Dokumentieren Sie den Schimmelbefall gründlich mit Fotos und Videos, die das Ausmaß und die betroffenen Bereiche zeigen.
    • Schriftliche Aufzeichnungen: Führen Sie ein Protokoll über den Zeitpunkt der Entdeckung, die bisherigen Maßnahmen und alle relevanten Ereignisse.
  2. Ursachenanalyse und Gutachten:
    • Sachverständiger oder Gutachter: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter, der die Ursache des Schimmelbefalls ermittelt und einen detaillierten Bericht erstellt. Ein professionelles Gutachten ist oft entscheidend in rechtlichen Auseinandersetzungen.
  3. Schriftliche Mängelanzeige:
    • Mitteilung an den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft: Informieren Sie den Vermieter oder die zuständige Eigentümergemeinschaft schriftlich über den Schimmelbefall und fordern Sie zur Beseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) zur Mängelbeseitigung.
    • Einschreiben mit Rückschein: Versenden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang und Empfang der Mitteilung nachweisen zu können.
  4. Fristsetzung und Abmahnung:
    • Frist zur Mängelbeseitigung: Wenn der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft nicht reagiert, setzen Sie eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung und weisen Sie auf die möglichen rechtlichen Schritte hin.
    • Abmahnung: Informieren Sie den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft über Ihre Absicht, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Mangel nicht behoben wird.
  5. Rechtliche Beratung:
    • Anwalt konsultieren: Suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt, der auf Mietrecht oder Baurecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und die weiteren Schritte beraten.
    • Kostenübernahme prüfen: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung und den Rechtsstreit übernimmt.
  6. Mietminderung und Schadensersatz:
    • Mietminderung: Wenn der Schimmelbefall nicht beseitigt wird und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist, können Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.
    • Schadensersatzansprüche: Wenn durch den Schimmelbefall gesundheitliche Schäden oder Sachschäden entstanden sind, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
  7. Klageeinreichung:
    • Klage vor Gericht: Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Ihr Anwalt wird Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung der Klage behilflich sein.
    • Beweissicherung: Achten Sie darauf, alle Beweismittel und Dokumente sorgfältig zu sichern und bereitzuhalten.

Beispiel: Rechtliche Schritte bei einem Streit wegen Schimmel

Frau Müller bemerkt Schimmel in ihrer Mietwohnung und informiert ihren Vermieter schriftlich darüber. Der Vermieter reagiert nicht, und der Schimmel breitet sich weiter aus. Frau Müller beauftragt einen Gutachter, der die Ursache des Schimmels feststellt und einen Bericht erstellt. Mit diesem Gutachten wendet sich Frau Müller erneut an den Vermieter und setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung. Nachdem der Vermieter weiterhin nicht reagiert, konsultiert Frau Müller einen Anwalt, der ihr zu einer Mietminderung und einer Klage rät. Frau Müller reicht die Klage ein und bereitet sich auf den Rechtsstreit vor.

Fazit

Bei einem Rechtsstreit wegen Schimmel ist es wichtig, systematisch vorzugehen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Rechte zu wahren. Dokumentation, Gutachten, schriftliche Mängelanzeigen, rechtliche Beratung und gegebenenfalls Klageeinreichung sind entscheidende Maßnahmen, um erfolgreich gegen Schimmelbefall vorzugehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen


Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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