Rechtliche Schritte bei Streitigkeiten um Schimmelbefall

Was passiert, wenn sich Mieter und Vermieter über die Ursache und Beseitigung des Schimmels uneinig sind?

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Ursache und Beseitigung von Schimmel sind keine Seltenheit. Solche Konflikte entstehen oft, wenn der Vermieter der Meinung ist, dass der Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich ist, während der Mieter bauliche Mängel als Ursache ansieht. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, stehen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung.

Mögliche rechtliche Schritte bei Streitigkeiten

  1. Mängelanzeige und Fristsetzung:
    • Mängelanzeige: Der Mieter sollte den Schimmelbefall schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. In der Mängelanzeige sollte der genaue Ort des Schimmels, das Ausmaß und die damit verbundenen gesundheitlichen Bedenken beschrieben werden.
    • Fristsetzung: Die Frist zur Beseitigung des Mangels sollte realistisch und angemessen sein, üblicherweise zwischen zwei bis vier Wochen, abhängig vom Ausmaß des Schimmels.
  2. Mietminderung:
    • Recht auf Mietminderung: Wenn der Vermieter den Schimmel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und kann bis zu 100 % betragen.
    • Dokumentation: Es ist wichtig, den Schimmelbefall und die Beeinträchtigung durch Fotos und gegebenenfalls ärztliche Atteste zu dokumentieren.
  3. Gutachterliche Stellungnahme:
    • Sachverständiger: Wenn die Ursache des Schimmels strittig ist, kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, der die Ursachen ermittelt und eine gutachterliche Stellungnahme erstellt. Dies kann helfen, die Verantwortlichkeit zu klären.
    • Kosten: Die Kosten für das Gutachten trägt zunächst die Partei, die den Gutachter beauftragt. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung können die Kosten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens neu verteilt werden.
  4. Einstweilige Verfügung:
    • Gerichtliche Anordnung: In dringenden Fällen, wenn der Schimmel eine akute Gesundheitsgefahr darstellt, kann der Mieter beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese verpflichtet den Vermieter, sofortige Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung zu ergreifen.
  5. Klage auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz:
    • Mängelbeseitigungsklage: Der Mieter kann Klage auf Beseitigung des Schimmels und eventuell Schadensersatz erheben. Dies sollte als letzter Schritt erwogen werden, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos geblieben sind.
    • Schadensersatz: Der Mieter kann Schadensersatz für Gesundheitsschäden, beschädigtes Inventar oder zusätzliche Kosten, die durch den Schimmel entstanden sind, geltend machen.

Sorgen über mögliche rechtliche Auseinandersetzungen

Viele Mieter sind besorgt über die Kosten und Mühen, die mit rechtlichen Auseinandersetzungen einhergehen. Sie fragen sich:

„Was soll ich tun, wenn mein Vermieter nichts gegen den Schimmel unternimmt?“

Handlungsempfehlungen für Mieter

  1. Frühzeitige Kommunikation: Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem Vermieter sein, um das Problem und mögliche Lösungen zu besprechen. Oft lassen sich Missverständnisse auf diese Weise schnell klären.
  2. Schriftliche Dokumentation: Alle Mängelanzeigen und Fristsetzungen sollten schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Eine lückenlose Dokumentation ist wichtig für mögliche rechtliche Schritte.
  3. Sachverständiger: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen hilfreich sein, um die Ursache des Schimmels zu klären und eine fundierte Grundlage für weitere Schritte zu schaffen.
  4. Mieterschutzbund: Mieter können sich an den Mieterschutzbund oder andere Mietervereinigungen wenden. Diese Organisationen bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Mieterrechten.
  5. Rechtliche Beratung: Bei anhaltenden Streitigkeiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Ein Fachanwalt für Mietrecht kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und bei der Durchsetzung der Mieterrechte unterstützen.

Beispiel: Rechtliche Auseinandersetzung wegen Schimmelbefall

Frau Becker, Mieterin einer Altbauwohnung, bemerkt Schimmel in der Küche und informiert ihren Vermieter. Dieser ignoriert die Mängelanzeige und unternimmt keine Schritte zur Beseitigung des Schimmels. Frau Becker setzt daraufhin eine schriftliche Frist und mindert nach deren Ablauf die Miete um 20 %. Sie beauftragt einen Sachverständigen, der bauliche Mängel als Ursache für den Schimmel bestätigt. Mit diesem Gutachten wendet sich Frau Becker an den Mieterschutzbund, der sie bei der Klage auf Mängelbeseitigung unterstützt. Schließlich entscheidet das Gericht zugunsten von Frau Becker und verpflichtet den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels und zur Übernahme der Gerichtskosten.

Fazit

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Ursache und Beseitigung von Schimmel können komplex und belastend sein. Durch eine frühzeitige Kommunikation, eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls rechtliche Schritte können Mieter ihre Rechte durchsetzen und eine Lösung finden. Rechtliche Unterstützung durch Mieterschutzorganisationen und Fachanwälte ist hierbei oft unerlässlich.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

Schreibe einen Kommentar