Mieterrechte bei Schimmel: Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten

Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn Schimmel auftritt? (Das ist keine Rechtsberatung !)

Sorge: Viele Mieter sind unsicher über ihre Rechte und wie sie sich bei Schimmelbefall wehren können.

Beispiel: „Kann ich die Miete mindern oder sogar kündigen, wenn Schimmel in meiner Wohnung auftritt?“

Schimmelbefall in der Mietwohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Mieter haben bestimmte Rechte und Pflichten, um sich gegen Schimmelbefall zu wehren und Maßnahmen vom Vermieter zu fordern. Hier sind die wichtigsten Rechte und Handlungsmöglichkeiten für Mieter bei Schimmelbefall.

Rechte des Mieters bei Schimmelbefall

  1. Mängelanzeige:
    • Pflicht zur Mängelanzeige: Mieter sind verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über den Schimmelbefall zu informieren. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den genauen Ort und Umfang des Schimmels beschreiben.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels. Eine Frist von zwei bis vier Wochen ist in der Regel angemessen.
  2. Mietminderung:
    • Recht auf Mietminderung: Bei Schimmelbefall haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Übliche Minderungsbeträge liegen zwischen 10 % und 50 % der Miete.
    • Rückwirkende Minderung: Die Mietminderung kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde.
  3. Mangelbeseitigung:
    • Ersatzvornahme: Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist keine Maßnahmen ergreift, können Mieter die Beseitigung des Schimmels selbst veranlassen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die geplante Ersatzvornahme.
    • Schadensersatz: Mieter können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn durch den Schimmel Schäden an persönlichen Gegenständen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entstanden sind.
  4. Kündigung:
    • Fristlose Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, wenn der Schimmelbefall die Gesundheit der Mieter erheblich gefährdet und der Vermieter keine Maßnahmen ergreift, haben Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Vor einer fristlosen Kündigung sollten Mieter rechtlichen Rat einholen.
    • Ordentliche Kündigung: Mieter können auch das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn der Schimmelbefall nicht behoben wird.

Handlungsmöglichkeiten für Mieter bei Schimmelbefall

  1. Schriftliche Mängelanzeige:
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie den Schimmelbefall mit Fotos und detaillierten Beschreibungen. Senden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben an den Vermieter, um einen Nachweis zu haben.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der geplanten Maßnahmen.
  2. Mietminderung durchsetzen:
    • Höhe der Minderung: Informieren Sie sich über die übliche Höhe der Mietminderung bei Schimmelbefall und mindern Sie die Miete entsprechend. Dokumentieren Sie die Minderungsbeträge und den Zeitraum.
    • Schriftliche Mitteilung: Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die Mietminderung und begründen Sie diese mit dem Schimmelbefall und den Auswirkungen auf Ihre Wohnsituation.
  3. Ersatzvornahme vorbereiten:
    • Fachfirma beauftragen: Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine Fachfirma zur Schimmelbeseitigung beauftragen. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die geplante Maßnahme und setzen Sie eine letzte Frist.
    • Kostenerstattung: Fordern Sie nach der Durchführung der Schimmelbeseitigung die Erstattung der Kosten vom Vermieter. Dokumentieren Sie alle Ausgaben und bewahren Sie Rechnungen auf.
  4. Rechtliche Beratung einholen:
    • Anwalt oder Mieterverein: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einem Mieterverein, um Ihre Rechte durchzusetzen und rechtliche Schritte vorzubereiten.
    • Klage einreichen: Wenn der Vermieter weiterhin untätig bleibt, können Sie rechtliche Schritte einleiten und eine Klage auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz einreichen.

Beispiel: Maßnahmen bei Schimmelbefall

Herr und Frau Müller entdecken Schimmel in ihrer Wohnung und möchten ihre Rechte als Mieter durchsetzen. Sie ergreifen folgende Maßnahmen:

  1. Schriftliche Mängelanzeige: Herr und Frau Müller informieren den Vermieter schriftlich über den Schimmelbefall und setzen eine Frist von vier Wochen zur Beseitigung.
  2. Mietminderung: Da der Vermieter nicht reagiert, mindern sie die Miete um 20 % und informieren den Vermieter schriftlich darüber.
  3. Ersatzvornahme: Nach Ablauf der Frist beauftragen Herr und Frau Müller eine Fachfirma zur Schimmelbeseitigung und dokumentieren alle Kosten.
  4. Kostenerstattung: Sie fordern die Erstattung der Kosten vom Vermieter und setzen eine Frist zur Zahlung. Wenn der Vermieter die Kosten nicht erstattet, konsultieren sie einen Anwalt und bereiten eine Klage vor.

Fazit

Mieter haben klare Rechte, wenn Schimmel in der Wohnung auftritt. Durch die schriftliche Mängelanzeige, die Durchsetzung der Mietminderung, die Vorbereitung einer Ersatzvornahme und die Einholung rechtlicher Beratung können Mieter ihre Rechte schützen und Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels durchsetzen. Es ist wichtig, systematisch und gut dokumentiert vorzugehen, um erfolgreich gegen Schimmelbefall vorzugehen.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
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Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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