Haftungsfragen zwischen Mieter und Vermieter: Wer ist verantwortlich?

Wer ist für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich – Mieter oder Vermieter?

Die Verantwortung für die Beseitigung von Schimmel hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache und somit für bauliche Mängel verantwortlich, die zu Schimmelbildung führen. Der Mieter ist hingegen dafür verantwortlich, die Wohnung sachgemäß zu nutzen und durch angemessenes Lüften und Heizen Schimmelbildung zu vermeiden.

Verantwortung bei Schimmelbefall

  1. Vermieter:
    • Bauliche Mängel: Der Vermieter ist verantwortlich, wenn der Schimmel durch bauliche Mängel oder Schäden verursacht wird. Dazu gehören undichte Dächer, defekte Wasserleitungen, schlechte Isolierung oder Kältebrücken. In solchen Fällen muss der Vermieter die notwendigen Reparaturen durchführen und den Schimmel beseitigen.
    • Instandhaltungspflicht: Der Vermieter hat eine allgemeine Instandhaltungspflicht und muss dafür sorgen, dass die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand bleibt.
  2. Mieter:
    • Unsachgemäße Nutzung: Wenn der Schimmel durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung durch den Mieter entsteht, wie mangelndes Lüften oder Heizen, liegt die Verantwortung beim Mieter. In solchen Fällen kann der Vermieter den Mieter zur Beseitigung des Schimmels und zur Übernahme der Kosten auffordern.
    • Pflegepflicht: Der Mieter hat eine Pflegepflicht und muss die Wohnung so nutzen, dass keine Schäden entstehen. Dazu gehört auch das regelmäßige Lüften und Heizen, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Sorgen über Unsicherheit bei der Verantwortung

Viele Mieter und Vermieter sind unsicher darüber, wer für Schimmelprobleme verantwortlich ist und wer die Kosten für die Beseitigung tragen muss. Eine häufige Frage lautet:

„Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel in meiner Wohnung auftritt?“

Mietminderung bei Schimmelbefall

Ja, Mieter können die Miete mindern, wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, vorausgesetzt, der Schimmel stellt einen erheblichen Mangel dar und der Mieter ist nicht selbst für den Schimmel verantwortlich. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

  1. Mängelanzeige: Der Mieter muss den Schimmelbefall dem Vermieter schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. In der Mängelanzeige sollte der genaue Ort des Schimmels, das Ausmaß und die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen beschrieben werden.
  2. Frist zur Mängelbeseitigung: Der Vermieter sollte eine realistische Frist zur Beseitigung des Schimmels erhalten, üblicherweise zwischen zwei und vier Wochen, abhängig vom Ausmaß des Schimmels.
  3. Mietminderung ankündigen: Wenn der Vermieter den Schimmel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und kann bis zu 100 % betragen.
  4. Dokumentation: Der Mieter sollte den Schimmelbefall und die Beeinträchtigung durch Fotos und gegebenenfalls ärztliche Atteste dokumentieren. Diese Dokumentation ist wichtig für mögliche rechtliche Schritte.

Beispiel: Mietminderung bei Schimmelbefall

Herr und Frau Schmidt, Mieter einer Wohnung, entdecken Schimmel im Schlafzimmer. Sie informieren ihren Vermieter schriftlich und setzen eine Frist zur Beseitigung. Nachdem der Vermieter die Frist verstreichen lässt, ohne Maßnahmen zu ergreifen, mindern Herr und Frau Schmidt die Miete um 20 %. Der Schimmel beeinträchtigt die Nutzung des Schlafzimmers erheblich und stellt eine gesundheitliche Gefahr dar. Sie dokumentieren den Schimmelbefall und konsultieren einen Sachverständigen, der die baulichen Mängel als Ursache bestätigt.

Rechtliche Schritte bei anhaltenden Streitigkeiten

Wenn der Vermieter weiterhin keine Maßnahmen ergreift, können Mieter folgende rechtliche Schritte in Betracht ziehen:

  1. Gutachterliche Stellungnahme: Ein unabhängiger Sachverständiger kann die Ursache des Schimmels ermitteln und eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Dies kann helfen, die Verantwortlichkeit zu klären und als Beweismittel bei rechtlichen Auseinandersetzungen dienen.
  2. Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen, wenn der Schimmel eine akute Gesundheitsgefahr darstellt, kann der Mieter beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese verpflichtet den Vermieter, sofortige Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung zu ergreifen.
  3. Klage auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz: Der Mieter kann Klage auf Beseitigung des Schimmels und gegebenenfalls Schadensersatz erheben. Dies sollte als letzter Schritt erwogen werden, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

Fazit

Die Verantwortung für die Beseitigung von Schimmel hängt von der Ursache des Befalls ab. Während der Vermieter für bauliche Mängel verantwortlich ist, liegt die Verantwortung beim Mieter, wenn der Schimmel durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung entsteht. Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn der Schimmelbefall einen erheblichen Mangel darstellt und der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
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Funk: 0177 – 4007130
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Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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