Haftung bei Schimmel im Eigenheim: Pflichten und Verantwortlichkeiten

Bin ich als Hausbesitzer für Schimmelschäden verantwortlich?

Ja, als Hausbesitzer sind Sie grundsätzlich für die Instandhaltung Ihrer Immobilie und somit auch für die Beseitigung von Schimmelschäden verantwortlich. Dies umfasst sowohl die finanzielle Verantwortung als auch die rechtliche Pflicht, Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels zu ergreifen und präventive Maßnahmen zu treffen, um zukünftigen Schimmelbefall zu vermeiden.

Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Hausbesitzers bei Schimmelbefall

  1. Instandhaltungspflicht:
    • Regelmäßige Inspektionen: Hausbesitzer sind verpflichtet, ihre Immobilie regelmäßig auf Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbefall zu überprüfen. Dies hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie sich verschlimmern.
    • Reparaturen: Bei Auftreten von Schäden, die zu Feuchtigkeitsproblemen führen könnten (wie undichte Dächer, defekte Wasserleitungen oder mangelnde Isolierung), müssen diese umgehend repariert werden, um Schimmelbildung zu verhindern.
  2. Schimmelsanierung:
    • Ursachenermittlung: Die Ursache des Schimmelbefalls muss identifiziert und behoben werden. Dies kann eine professionelle Begutachtung und Sanierung erfordern.
    • Beseitigung des Schimmels: Der bestehende Schimmel muss fachgerecht entfernt werden, um die Gesundheit der Bewohner und die Bausubstanz des Hauses zu schützen.
  3. Gesundheitsschutz:
    • Information der Bewohner: Hausbesitzer sollten alle Bewohner über den Schimmelbefall und die geplanten Maßnahmen zur Beseitigung informieren, insbesondere wenn gesundheitliche Risiken bestehen.
    • Präventive Maßnahmen: Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelbefall, wie regelmäßiges Lüften und die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit, sollten umgesetzt werden.

Sorgen über rechtliche und finanzielle Haftung

Eigenheimbesitzer sind oft besorgt darüber, wie sie rechtlich und finanziell für Schimmelschäden haften. Eine häufige Frage lautet:

„Welche Pflichten habe ich als Hausbesitzer, wenn in meinem Haus Schimmel auftritt?“

Rechtliche Konsequenzen und Haftung

  1. Haftung für Gesundheitsschäden:
    • Eigenverantwortung: Als Hausbesitzer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner verantwortlich. Wenn Schimmelbefall zu gesundheitlichen Problemen führt und nachweislich auf mangelnde Instandhaltung zurückzuführen ist, können Sie haftbar gemacht werden.
    • Schadensersatzansprüche: Betroffene Bewohner können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass der Hausbesitzer seiner Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen ist.
  2. Versicherungsfragen:
    • Gebäudeversicherung: Einige Schimmelschäden können durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein, insbesondere wenn sie durch plötzlich auftretende Ereignisse wie Rohrbrüche verursacht wurden. Langfristige Feuchtigkeitsschäden sind jedoch oft ausgeschlossen.
    • Hausratversicherung: Schäden an persönlichen Gegenständen durch Schimmel können von der Hausratversicherung abgedeckt sein, sofern sie durch versicherte Ereignisse verursacht wurden.
  3. Baurechtliche Vorschriften:
    • Einhaltung von Normen: Als Hausbesitzer müssen Sie baurechtliche Vorschriften und Normen einhalten, die die Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmelbildung betreffen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen drohen.

Beispiel: Pflichten eines Hausbesitzers bei Schimmelbefall

Herr Schulz, Eigentümer eines Einfamilienhauses, bemerkt Schimmel in einem Kellerraum. Er lässt die Ursache durch einen Fachmann untersuchen und erfährt, dass eine undichte Wasserleitung den Schimmel verursacht hat. Herr Schulz beauftragt umgehend die Reparatur der Leitung und die professionelle Schimmelbeseitigung. Er informiert seine Familie über den Schimmelbefall und die geplanten Maßnahmen und sorgt durch regelmäßiges Lüften und die Installation eines Luftentfeuchters dafür, dass sich der Schimmel nicht erneut bildet.

Fazit

Als Hausbesitzer sind Sie sowohl rechtlich als auch finanziell für die Beseitigung von Schimmelschäden verantwortlich. Dies umfasst die Instandhaltung der Immobilie, die umgehende Beseitigung von Schimmelbefall und die Umsetzung präventiver Maßnahmen. Eine sorgfältige Überwachung und Instandhaltung der Immobilie kann dazu beitragen, Schimmelprobleme zu vermeiden und rechtliche sowie gesundheitliche Konsequenzen zu minimieren.

Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Quellen:

  1. RKI Schimmelpilze
  2. Schimmelpilzsanierung Handlungsempfehlung
  3. Netzwerkschimmel Richtlinie 2022
  4. WTA Merkblatt E-4-12
  5. UBA Schimmel 2017
  6. Schimmelpilze in Innenräumen LGA 2001
  7. UBA Kohlendioxid 2008
  8. Schimmelpilze in Innenräumen

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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