Schimmel in Wohnräumen – Ein Beitrag zur Information für Bewohner, Mieter und Vermieter von der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Die Broschüre „Schimmel in Wohnräumen“ vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweizerischen Eidgenossenschaft bietet eine umfassende Übersicht über Schimmelprobleme in Wohnungen. Sie richtet sich sowohl an Mieter als auch an Vermieter und soll das Bewusstsein für Schimmelgefahren und den Umgang mit Feuchtigkeitsschäden schärfen. Diese Broschüre ist im Einklang mit den internationalen Standards, insbesondere den Forderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und spiegelt den aktuellen Stand des Wissens wider.

Schimmel ist weit verbreitet

Schimmelprobleme sind laut der Broschüre keinesfalls selten. Rund ein Viertel bis ein Fünftel aller Haushalte ist betroffen. Schimmel entsteht in der Regel dort, wo Materialien über einen längeren Zeitraum feucht bleiben – ohne Feuchtigkeit kann Schimmel nicht wachsen. Häufige Ursachen sind Feuchtigkeitsansammlungen durch unzureichendes Lüften, bauliche Mängel oder hohe Luftfeuchtigkeit, die nicht richtig entweichen kann.

Gesundheitliche Risiken

Je mehr sich Schimmel ausbreitet, desto größer werden die Gesundheitsrisiken. Die Broschüre weist darauf hin, dass Schimmel zu Reizungen der Atemwege, der Augen und der Haut führen kann. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem, wie etwa Transplantations- oder Krebspatienten. Schimmel kann bei diesen Personen zu schweren Infektionen führen. Auch für Menschen mit chronischem Asthma oder Cystischer Fibrose (CF) besteht ein erhöhtes Risiko, ernsthafte Komplikationen wie die allergische Lungenkrankheit ABPA (Allergische Bronchopulmonale Aspergillose) zu entwickeln.

Maßnahmen für Mieter und Vermieter

Die Broschüre gibt klare Handlungsempfehlungen für Mieter und Vermieter. Schimmelprobleme sollten stets umgehend dem Vermieter gemeldet werden, und es ist wichtig, die Ursachen der Feuchtigkeit zu identifizieren und zu beheben. Mieter sollten darauf achten, regelmäßig zu lüften und Räume nicht mit feuchten Gegenständen wie nasser Wäsche zu belasten. Vermieter wiederum sind verpflichtet, Schimmel fachgerecht zu beseitigen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Prävention und Sanierung

Um Schimmel zu verhindern, empfiehlt das BAG eine regelmäßige Kontrolle der Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen. Eine relative Luftfeuchtigkeit von 30-50 % während der Heizperiode wird empfohlen, wobei sie an sehr kalten Tagen nicht über 40 % liegen sollte. Regelmäßiges Lüften und eine angemessene Raumtemperatur helfen, Feuchtigkeit in Schach zu halten.

Wenn Schimmel auftritt, sollte eine fachgerechte Sanierung durchgeführt werden, da während der Arbeiten die Belastung mit Pilzbestandteilen stark ansteigen kann. Dabei rät das BAG ausdrücklich von der Verwendung von bioziden Farben oder Putzen ab, da die langfristigen Risiken für die Bewohner schwer abschätzbar sind.

Fazit

Diese Broschüre bietet eine wertvolle Informationsquelle für Bewohner, Mieter und Vermieter, um Schimmelprobleme frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Durch das richtige Verhalten und die rechtzeitige Beseitigung von Feuchtigkeitsursachen kann das Risiko von Schimmel und dessen gesundheitlichen Folgen deutlich reduziert werden. Die Empfehlungen des BAG orientieren sich an den höchsten internationalen Standards und bieten praxisnahe Lösungen für die Schimmelsanierung und Prävention.


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Quelle:

Schimmel in Wohnräumen – Informationen für Bewohner, Mieter und Vermieter. Herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schweizerische Eidgenossenschaft​.

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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