Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn von Schimmelsanierungsarbeiten

Schimmelbefall in Innenräumen stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Bewohner und Sanierungsmitarbeiter dar. Daher ist eine sorgfältige Planung und Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Sanierungsarbeiten unverzichtbar. Diese Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage, um potenzielle Risiken zu identifizieren und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sowohl die am Sanierungsprozess beteiligten Personen als auch die Bewohner profitieren von einer strukturierten Vorgehensweise.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

  1. Schutz der Bewohner: Schimmelpilze können bei den Bewohnern verschiedene gesundheitliche Beschwerden hervorrufen, wie Atemwegsprobleme, Allergien und in schweren Fällen toxische Reaktionen. Eine Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass Bewohner über die Risiken informiert werden und während der Sanierung geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Es kann notwendig sein, bestimmte Bereiche des Gebäudes während der Sanierung zu sperren, um die Exposition der Bewohner gegenüber Schimmelpilzsporen zu minimieren​.
  2. Sicherheit der Sanierungsmitarbeiter: Mitarbeiter, die in kontaminierten Bereichen arbeiten, sind ebenfalls einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Schimmelpilze sowie in den befallenen Materialien enthaltene Schadstoffe wie Asbest oder Chemikalien können während der Sanierung freigesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung legt die notwendigen Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung (PSA), Atemschutzmasken und spezielle Schulungen fest​.

Wesentliche Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung

Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Ermittlung der Schadensquelle: Vor Beginn der Arbeiten muss die genaue Ursache des Schimmelbefalls ermittelt werden. Dies kann durch Feuchtigkeitsmessungen und Sichtprüfungen erfolgen. Dabei wird festgestellt, welche Bauteile betroffen sind und ob zusätzliche Gefahrenstoffe wie Asbest vorhanden sind​​.
  2. Bewertung der biologischen Risiken: Schimmelpilzsporen und andere Mikroorganismen können Gesundheitsrisiken darstellen. Je nach Größe des Befalls müssen unterschiedliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei stark befallenen Bereichen kann es notwendig sein, umfassendere Schutzvorkehrungen zu treffen, wie etwa die Nutzung von Atemschutzmasken mit P3-Filtern und eine vollständige Absperrung des betroffenen Bereichs​.
  3. Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter: Es ist unerlässlich, dass die Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten geschult werden und über die spezifischen Risiken informiert sind. Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung unterzeichnen, um zu bestätigen, dass sie die Risiken verstanden haben und sich an die Sicherheitsvorgaben halten. Dazu gehört das Tragen von PSA, wie Atemschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung​​.
  4. Technische und organisatorische Maßnahmen: Die Arbeitsbereiche sollten durch Absperrungen oder Abschottungen gesichert werden, um eine Ausbreitung der Schimmelsporen in andere Teile des Gebäudes zu verhindern. Zudem muss eine Staubminimierung durch den Einsatz geeigneter technischer Geräte sichergestellt werden, um die Belastung durch Schimmelsporen zu reduzieren​.
  5. Dokumentation und Freigabe: Nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung ist eine klare Dokumentation erforderlich, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Dies dient nicht nur dem rechtlichen Schutz, sondern stellt auch sicher, dass alle erforderlichen Schritte vor und während der Sanierung eingehalten werden. Zudem sollte nach Abschluss der Arbeiten eine abschließende Kontrolle (z.B. Raumluftmessungen) durchgeführt werden, um den Sanierungserfolg sicherzustellen​.

Dienstleistungen unseres Sachverständigenbüros

Unser Sachverständigenbüro bietet professionelle Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und begleitet Sie bei der Schimmelsanierung von Anfang bis Ende. Wir erstellen eine detaillierte Risikoanalyse und stellen sicher, dass alle Beteiligten gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften geschult und geschützt sind.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei Ihrer Schimmelsanierung!

Informationen auch unter :

Dokumentationshilfen zur Gefährdungdbeurteilung

https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/gefaehrdungsbeurteilung/dokumentationshilfen-gefaehrdungsbeurteilung-18780

Schimmelpilze bei der Gebäudesanierung BG Bau

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/c_323/c_323.pdf

DGUV 201-028 Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/201_028/201_028.pdf

TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung

https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBA/pdf/TRBA-200.pdf?__blob=publicationFile&v=2