Energieeinsparverordnung (GEG) und ihre Auswirkungen auf Schimmelbildung in Innenräumen

Die Energieeinsparverordnung (GEG), insbesondere die Anforderungen gemäß Anlage 7, stellt zentrale Vorgaben für die energetische Effizienz von Gebäuden in Deutschland. Während diese Regularien essenziell sind, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen, bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bei unsachgemäßer Umsetzung zu unerwünschten Nebenwirkungen führen können – einer der bedeutendsten ist die Schimmelbildung in Innenräumen.

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_7.html

Die Rolle der Luftdichtheit und des Wärmeschutzes im GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt eine hohe Luftdichtheit der Gebäudehülle, um Wärmeverluste zu minimieren. Diese Maßnahme, die maßgeblich zur Energieeinsparung beiträgt, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen das Risiko für Schimmelpilzbildung erheblich erhöhen. Wenn die Gebäudehülle zu luftdicht ist und nicht genügend Luftaustausch stattfindet, kann Feuchtigkeit nicht ausreichend abgeführt werden. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit, insbesondere in Bereichen mit unzureichender Belüftung wie Bädern, Küchen oder hinter Möbeln, begünstigt die Bildung von Schimmel.

Ein weiteres zentrales Element des GEG ist der Wärmeschutz. Die Verordnung fordert eine gute Wärmedämmung, um Energieverluste zu minimieren. Allerdings kann eine mangelhafte oder unsachgemäß eingebaute Dämmung, insbesondere in den Randbereichen von Gebäuden wie Ecken, Kanten und Anschlussstellen, zu sogenannten Wärmebrücken führen. An diesen Stellen kühlt die Innenwand schneller ab, was zur Kondensation von Luftfeuchtigkeit führt – der perfekte Nährboden für Schimmelpilze.

Schimmelbildung durch fehlerhafte oder fehlende Lüftungskonzepte

Die Anforderungen des GEG fordern zudem eine ausreichende Lüftung von Gebäuden, um den Luftaustausch sicherzustellen und die Raumluftqualität zu erhalten. Besonders in modernen, gut gedämmten und luftdichten Gebäuden ist eine mechanische Lüftungsanlage oft notwendig, um eine kontrollierte Belüftung zu gewährleisten. Eine fehlende oder unzureichend dimensionierte Lüftungsanlage kann zu einer Anreicherung von Feuchtigkeit und damit zur Schimmelbildung führen. Selbst bei kleineren energetischen Sanierungen, die unter das GEG fallen, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Lüftungskonzept an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.

Die Verantwortung der Bauherren und Eigentümer

Bauherren und Eigentümer stehen in der Verantwortung, die Vorschriften des GEG nicht nur hinsichtlich der Energieeffizienz, sondern auch in Bezug auf die Prävention von Schimmelpilzbildung zu berücksichtigen. Dazu gehört die sorgfältige Planung und Umsetzung von Wärmedämmung und Lüftungssystemen. Insbesondere sollten bei Modernisierungen, die durch das GEG vorgeschrieben sind, mögliche Schwachstellen im Gebäude frühzeitig identifiziert und beseitigt werden. Hierbei sind Sachverständige für Bauphysik oder spezialisierte Schimmelpilzgutachter wertvolle Partner, um mögliche Risiken zu minimieren.

Praxisbeispiel: Schimmelpilz nach energetischer Sanierung

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Problematik: Ein Wohnhaus, das im Zuge einer energetischen Sanierung nach den Vorgaben des GEG umfassend gedämmt und luftdicht gemacht wurde, zeigte nach kurzer Zeit erhebliche Schimmelprobleme in den Schlafräumen. Die Ursache war eine unzureichende Lüftung, die in den neuen, stark gedämmten Räumen zu einer erhöhten Luftfeuchtigkeit führte. Die eingebauten Fenster mit hoher Luftdichtheit verschärften das Problem zusätzlich, da die natürliche Lüftung stark eingeschränkt war. Erst durch den nachträglichen Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung konnte das Problem langfristig gelöst werden.

Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Schimmelbildung

Um den Anforderungen des GEG gerecht zu werden und gleichzeitig das Risiko von Schimmelbildung zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

  1. Planung einer kontrollierten Lüftung: Bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung sollte ein Lüftungskonzept erstellt werden, das sicherstellt, dass die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen kontrolliert abgeleitet wird.
  2. Vermeidung von Wärmebrücken: Der Einsatz von Wärmebildkameras kann helfen, potenzielle Wärmebrücken frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.
  3. Regelmäßige Kontrolle und Wartung: Lüftungsanlagen sollten regelmäßig gewartet und überprüft werden, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
  4. Bewusstsein schaffen: Bewohner und Nutzer sollten über die Notwendigkeit regelmäßigen Lüftens informiert werden, insbesondere in Neubauten oder nach einer energetischen Sanierung.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, die bei richtiger Umsetzung sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Allerdings darf dabei das Risiko einer Schimmelbildung nicht unterschätzt werden. Durch eine sorgfältige Planung, die Einhaltung der Bauvorschriften und eine regelmäßige Kontrolle können Schimmelprobleme vermieden werden. Für Bauherren und Eigentümer ist es daher essenziell, sich der möglichen Gefahren bewusst zu sein und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Sollten Sie Fragen haben oder professionelle Unterstützung bei der Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzproblemen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
Webseiten: Schimmelhilfe24.de, Holzschutz-Gutachten24.de, Gutachter-Knepper.de, Bauschaden24.eu

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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