Ist das Wäschetrocknen in Wohnräumen erlaubt oder verboten?

Das Thema Wäschetrocknen in Wohnräumen ist in Mietverhältnissen oft ein Streitpunkt. Besonders bei der Frage, ob das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung erlaubt oder gar verboten ist, herrscht oft Unsicherheit. Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte, die Auswirkungen auf das Raumklima und die Risiken, die mit der Trocknung von Wäsche in Innenräumen einhergehen.

Rechtliche Aspekte: Erlaubt oder verboten?

Grundsätzlich ist es nicht pauschal verboten, Wäsche in der Wohnung zu trocknen. Ein Verbot seitens des Vermieters wäre nur dann zulässig, wenn alternative Trockenmöglichkeiten im Gebäude vorhanden sind, wie zum Beispiel ein Trockenraum im Keller oder ein Trockenboden. Ist eine solche Möglichkeit gegeben, kann der Vermieter durchaus verlangen, dass diese genutzt wird. Dies wird damit begründet, dass das Trocknen von Wäsche in Wohnräumen die Bausubstanz gefährden und zu Schimmelbildung führen kann.

Allerdings gibt es keine generelle gesetzliche Regelung, die das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt. Das Amtsgericht Frankfurt entschied beispielsweise, dass das gelegentliche Trocknen von Wäsche in der Wohnung zum üblichen Mietgebrauch gehört und nicht verboten werden darf, solange die Feuchtigkeit regelmäßig durch Lüften abgeführt wird. Jedoch sollte dies maßvoll erfolgen und nicht die einzige Methode der Wäschetrocknung sein, wenn andere Möglichkeiten bestehen.

Raumklima und Feuchtigkeit

Beim Trocknen von Wäsche in Innenräumen wird eine erhebliche Menge Feuchtigkeit freigesetzt. Diese Feuchtigkeit stammt aus dem Wasser, das in den Textilien nach dem Schleudern der Wäsche zurückbleibt. Je nach Effizienz der Waschmaschine und der Schleuderdrehzahl verbleibt unterschiedlich viel Restfeuchte in der Wäsche. Bei einer modernen Waschmaschine mit hoher Schleuderzahl (über 1.200 Umdrehungen pro Minute) ist die Restfeuchte zwar geringer, jedoch immer noch ausreichend, um die Luftfeuchtigkeit im Raum spürbar zu erhöhen.

Nach dem Umweltbundesamt und verschiedenen wissenschaftlichen Quellen steigt bei einer durchschnittlichen Waschladung die Luftfeuchtigkeit im Raum schnell an, wenn nicht ausreichend gelüftet wird. Überschüssige Feuchtigkeit kondensiert an den kältesten Stellen im Raum, oft an sogenannten Wärmebrücken. Diese Stellen sind besonders anfällig für Schimmelbildung​.

Schimmelgefahr durch erhöhte Luftfeuchtigkeit

Die Hauptgefahr beim Wäschetrocknen in Wohnräumen besteht in der Schimmelbildung. Schimmel benötigt Feuchtigkeit, um zu wachsen, und wenn die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung über längere Zeit erhöht ist, kann dies zu einer ernsthaften Belastung für das Raumklima und die Gesundheit führen. Besonders gefährdet sind schlecht isolierte Altbauten mit vielen Wärmebrücken, an denen sich die Feuchtigkeit niederschlägt und Schimmel entstehen kann.

Laut den Handlungsempfehlungen der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) ist die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit essenziell, um Schimmelbildung zu verhindern. Bei einer Luftfeuchtigkeit von über 55 % besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich Schimmelsporen ausbreiten​. Daher sollte der Feuchtigkeitsgehalt in der Luft regelmäßig überwacht werden, z.B. mit einem Hygrometer.

Tipps zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel

Wenn das Trocknen der Wäsche in der Wohnung unvermeidlich ist, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um die Feuchtigkeit zu reduzieren und Schimmelbildung zu vermeiden:

  1. Stoßlüften: Es ist wichtig, die feuchte Luft schnell nach außen zu transportieren. Stoßlüften mehrmals täglich für etwa 10 Minuten kann helfen, die Luftfeuchtigkeit zu senken.
  2. Heizen und Lüften: Bei kühleren Außentemperaturen sollte der Raum während des Trocknens der Wäsche beheizt werden. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen, die dann beim Lüften nach draußen abgeführt werden kann.
  3. Schleuderdrehzahl der Waschmaschine erhöhen: Je höher die Schleuderdrehzahl, desto geringer die Restfeuchte in der Wäsche und desto weniger Feuchtigkeit wird in die Raumluft abgegeben.
  4. Nutzung eines Wäscheständers: Die Wäsche sollte möglichst auf einem Wäscheständer getrocknet werden, der frei im Raum steht, damit die Luft gut zirkulieren kann. Wäsche sollte nicht direkt an Wänden oder Möbeln getrocknet werden, da diese die Feuchtigkeit aufnehmen und Schimmelbildung begünstigen könnten.
  5. Feuchtigkeitsmessgerät verwenden: Ein Hygrometer kann helfen, die Luftfeuchtigkeit im Auge zu behalten. Liegt diese konstant über 55 %, sollte sofort gelüftet werden.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Schimmel in Innenräumen stellt nicht nur ein bauliches Problem dar, sondern kann auch erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Die Sporen von Schimmelpilzen können allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen und sogar Asthma auslösen. Besonders gefährdet sind Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, Kinder und ältere Personen. Eine Studie des Robert Koch-Instituts zeigt, dass es in schimmelbelasteten Räumen häufiger zu Atemwegsbeschwerden und Allergien kommt​​.

Fazit: Wäschetrocknen in der Wohnung – eine abwägbare Entscheidung

Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist grundsätzlich nicht verboten, sollte jedoch mit Bedacht und unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Wenn alternative Trockenmöglichkeiten im Haus vorhanden sind, sollten diese genutzt werden. Sollte das Trocknen in der Wohnung unvermeidlich sein, müssen Maßnahmen zur Feuchtigkeitskontrolle ergriffen werden, um die Schimmelgefahr zu minimieren.

Für Mieter ist es ratsam, die Hausordnung oder den Mietvertrag zu prüfen, da dort eventuell Regelungen zum Wäschetrocknen festgehalten sind. Vermieter wiederum sollten darauf achten, dass ausreichende Trockenmöglichkeiten im Gebäude vorhanden sind, um das Trocknen in den Wohnräumen zu vermeiden und damit bauliche Schäden und gesundheitliche Risiken zu reduzieren.

Kontakt

Sollten Sie Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmel in Ihrer Wohnung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Als Experten im Bereich Schimmelpilzsanierung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon: 0177 – 4007130
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Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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