Qualitätsanforderungen an Sachverständige bei der Ortsbegehung und Probenahme: Ein Leitfaden für zuverlässige Schimmelpilzdiagnostik

Einleitung

Die Untersuchung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Sorgfalt. Sachverständige, die Ortsbegehungen und Probenahmen durchführen, tragen eine große Verantwortung, da ihre Ergebnisse oft die Grundlage für weitreichende Sanierungsmaßnahmen und gesundheitliche Bewertungen bilden. Um verlässliche und genaue Ergebnisse zu gewährleisten, müssen Sachverständige strenge Qualitätsanforderungen erfüllen. In diesem Blogartikel beleuchten wir die wesentlichen Anforderungen, die an Sachverständige bei der Durchführung von Ortsbegehungen und Probenahmen gestellt werden, und erklären, warum diese so wichtig sind.

1. Fachliche Qualifikation und Ausbildung

Sachverstand und Expertise:

  • Fachliche Ausbildung: Sachverständige, die Schimmelpilzuntersuchungen durchführen, sollten über eine fundierte Ausbildung im Bereich der Schimmelpilzdiagnostik, Baubiologie oder einer verwandten Disziplin verfügen. Dies stellt sicher, dass sie die verschiedenen Aspekte von Schimmelbefall verstehen und entsprechend bewerten können.
  • Fortbildung: Da sich Techniken und Erkenntnisse im Bereich der Schimmelpilzdiagnostik kontinuierlich weiterentwickeln, ist es unerlässlich, dass Sachverständige regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Dadurch bleiben sie auf dem neuesten Stand der Technik und können moderne Methoden in ihre Arbeit integrieren.

2. Sorgfältige Planung und Vorbereitung der Ortsbegehung

Vorbereitung der Untersuchung:

  • Detaillierte Anamnese: Vor der Ortsbegehung sollte der Sachverständige eine detaillierte Anamnese durchführen, um erste Hinweise auf mögliche Schimmelquellen zu sammeln. Dies umfasst die Befragung der Bewohner, die Sichtung von Bauplänen und die Berücksichtigung der Gebäudehistorie.
  • Zielgerichtete Planung: Auf Basis der Anamnese sollte der Sachverständige einen klaren Untersuchungsplan erstellen. Dieser sollte festlegen, welche Bereiche des Gebäudes genauer untersucht und welche Proben genommen werden sollen. Ein durchdachter Plan verhindert unnötige Untersuchungen und stellt sicher, dass alle relevanten Stellen erfasst werden.

3. Durchführung der Ortsbegehung

Sorgfältige Inspektion:

  • Umfassende Sichtprüfung: Während der Ortsbegehung ist eine gründliche Sichtprüfung unerlässlich. Der Sachverständige sollte alle zugänglichen Bereiche des Gebäudes, einschließlich schwer zugänglicher Stellen wie Dachböden, Keller oder Hohlräume, genau untersuchen.
  • Einsatz geeigneter Hilfsmittel: Neben der visuellen Inspektion sollten auch technische Hilfsmittel wie Feuchtigkeitsmessgeräte, Endoskope oder Wärmebildkameras eingesetzt werden, um verdeckte Feuchtigkeitsquellen und Wärmebrücken zu identifizieren.

Dokumentation:

  • Detaillierte Protokollierung: Alle Beobachtungen und Messergebnisse sollten sorgfältig dokumentiert werden. Fotos, Skizzen und Messprotokolle gehören zu einer umfassenden Dokumentation, die später als Grundlage für die Analyse dient.
  • Probenentnahmeprotokoll: Bei der Probenentnahme sollte ein detailliertes Protokoll erstellt werden, das die genaue Lage und Art der entnommenen Proben festhält. Dies ist entscheidend für die Nachvollziehbarkeit und Validität der Untersuchungsergebnisse.

4. Probenahme und Laborauswertung

Korrekter Umgang mit Proben:

  • Auswahl geeigneter Probenarten: Je nach Verdachtslage sollten unterschiedliche Probenarten genommen werden, wie zum Beispiel Materialproben, Abklatschproben, Luftkeimsammlungen oder Staubproben. Die Auswahl der richtigen Probenart ist entscheidend für die Aussagekraft der Ergebnisse.
  • Sterile Techniken: Um Kontaminationen zu vermeiden, müssen bei der Probenentnahme sterile Techniken angewendet werden. Dies gilt insbesondere für Abklatsch- und Luftkeimproben, bei denen das Risiko einer Verunreinigung hoch ist.

Transport und Lagerung der Proben:

  • Schneller Transport ins Labor: Die entnommenen Proben sollten möglichst schnell und unter den richtigen Bedingungen (z.B. gekühlt) ins Labor transportiert werden, um Veränderungen der Proben durch mikrobiologische Prozesse zu verhindern.
  • Probenlagerung: Falls eine sofortige Analyse nicht möglich ist, müssen die Proben unter geeigneten Bedingungen gelagert werden, um ihre Integrität zu bewahren.

5. Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit

Interne Qualitätskontrollen:

  • Regelmäßige Kalibrierung der Geräte: Alle eingesetzten Messgeräte müssen regelmäßig kalibriert und überprüft werden, um zuverlässige und genaue Messergebnisse zu gewährleisten.
  • Standardisierte Verfahren: Die Anwendung standardisierter Verfahren und Methoden, die nach anerkannten Normen (z.B. DIN, ISO) zertifiziert sind, stellt sicher, dass die Untersuchungen reproduzierbar und vergleichbar sind.

Transparente Berichterstattung:

  • Klarheit und Verständlichkeit: Der abschließende Bericht des Sachverständigen sollte klar und verständlich formuliert sein. Alle Schritte der Untersuchung, die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen müssen für den Auftraggeber nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Begründete Empfehlungen: Auf Basis der Untersuchungsergebnisse sollten konkrete und begründete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Diese können von der weiteren Überwachung bis hin zu Sanierungsmaßnahmen reichen.

6. Vertrauenswürdigkeit und Unabhängigkeit

Unabhängigkeit:

  • Objektivität: Ein Sachverständiger muss in seiner Arbeit unabhängig und objektiv sein. Seine Einschätzungen und Empfehlungen dürfen nicht durch externe Interessen beeinflusst werden. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Auftraggeber zu gewinnen und verlässliche Gutachten zu erstellen.

Vertraulichkeit:

  • Schutz der Daten: Alle erhobenen Daten und Informationen müssen vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gesichert werden.

Fazit

Die Qualitätsanforderungen an Sachverständige bei der Ortsbegehung und Probenahme sind hoch, da die Ergebnisse dieser Untersuchungen weitreichende Konsequenzen haben können. Fachliche Qualifikation, sorgfältige Vorbereitung, präzise Durchführung und umfassende Dokumentation sind unverzichtbare Elemente einer verlässlichen Schimmelpilzdiagnostik. Nur durch Einhaltung dieser hohen Standards können valide Ergebnisse erzielt und fundierte Empfehlungen ausgesprochen werden, die sowohl die Gesundheit der Bewohner schützen als auch die Bausubstanz erhalten.

Für weiterführende Informationen und professionelle Unterstützung bei der Durchführung von Ortsbegehungen und Probenahmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
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Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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