Darf die Versicherung gegenüber dem Geschädigten die Freimessung nach der Sanierung aus Kostengründen verweigern?

Schimmelpilzbefall in Wohnräumen kann zu erheblichen Gesundheitsrisiken und hohen Sanierungskosten führen. Nach Abschluss der Schimmelpilzsanierung ist eine Freimessung ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass der betroffene Bereich wieder sicher genutzt werden kann. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Kostenübernahme für die Freimessung verweigert? In diesem Blogartikel gehen wir der Frage nach, ob die Versicherung die Freimessung aus Kostengründen ablehnen darf und welche Rechte Geschädigte in einem solchen Fall haben.

Bedeutung der Freimessung nach der Sanierung

Eine Freimessung ist eine abschließende Überprüfung der Raumluft und Oberflächen nach einer Schimmelpilzsanierung, um sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Schimmelsporen oder Mykotoxine mehr vorhanden sind. Sie dient der Qualitätssicherung und ist ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsprozesses. Eine ordnungsgemäße Freimessung umfasst visuelle Inspektionen sowie mikrobiologische Untersuchungen und bietet:

  • Sicherheit für die Bewohner: Gewährleistung, dass der Raum wieder sicher genutzt werden kann.
  • Nachweis der erfolgreichen Sanierung: Dokumentation der effektiven Entfernung des Schimmels.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Klare Nachweise können potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen verhindern.

Die Rolle der Versicherung bei Schimmelschäden

Versicherungen spielen eine zentrale Rolle bei der finanziellen Abwicklung von Schimmelschäden. Sie decken in der Regel die Kosten für die Sanierung, die einschließlich der notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Gesundheit der Wohnräume. Dazu gehört oft auch die Freimessung. Doch es gibt Situationen, in denen Versicherungen die Kostenübernahme für bestimmte Maßnahmen ablehnen, was zu Konflikten führen kann.

Gründe für die Ablehnung der Kostenübernahme

Versicherungen können die Übernahme der Kosten für eine Freimessung aus verschiedenen Gründen ablehnen:

  • Kostenkontrolle: Versicherungen bemühen sich, die Kosten für Schadensfälle zu minimieren.
  • Fehlende Vertragsgrundlage: Wenn die Freimessung nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt ist.
  • Unzureichende Begründung: Wenn die Notwendigkeit der Freimessung nicht ausreichend begründet wird.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten der Versicherung

Versicherungsverträge und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die Pflichten und Leistungen der Versicherung. Im Allgemeinen gilt:

1. Vertragliche Verpflichtungen

Die Versicherung ist an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden. Wenn im Versicherungsvertrag die Übernahme der Kosten für eine Freimessung ausdrücklich vorgesehen ist, muss die Versicherung diese Kosten übernehmen. Geschädigte sollten ihren Versicherungsvertrag und die AVB sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob eine Freimessung abgedeckt ist.

2. Notwendigkeit der Maßnahme

Selbst wenn die Freimessung nicht explizit im Vertrag erwähnt wird, kann sie als notwendige Maßnahme zur vollständigen Schadensbehebung und zur Gewährleistung der Sicherheit betrachtet werden. Versicherungen sind in der Regel verpflichtet, alle Maßnahmen zu übernehmen, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und zur Vermeidung weiterer Schäden notwendig sind.

3. Gesundheitsschutz

Der Gesundheitsschutz der Bewohner steht an oberster Stelle. Versicherungen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Versicherungsnehmern und müssen sicherstellen, dass die Sanierung gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Freimessung ist dabei ein zentrales Element, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Risiken mehr bestehen.

Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte

Wenn die Versicherung die Kostenübernahme für eine Freimessung verweigert, haben Geschädigte mehrere Optionen:

1. Vertragsprüfung und Beratung

Geschädigte sollten ihren Versicherungsvertrag und die AVB gründlich prüfen. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, die vertraglichen Rechte und Pflichten zu klären und festzustellen, ob die Freimessung von der Versicherung abgedeckt sein sollte.

2. Nachweis der Notwendigkeit

Es ist wichtig, die Notwendigkeit der Freimessung zu dokumentieren und der Versicherung vorzulegen. Dies kann durch Gutachten von Sachverständigen oder durch Hinweise auf allgemein anerkannte technische Regeln und Richtlinien (z.B. WTA Merkblatt E-4-12, UBA Leitfaden 2017) geschehen, die die Bedeutung der Freimessung unterstreichen.

3. Beschwerde einreichen

Wenn die Versicherung die Kostenübernahme weiterhin verweigert, können Geschädigte eine offizielle Beschwerde bei der Versicherung einreichen. In vielen Fällen kann dies zu einer Überprüfung und möglicherweise einer positiven Entscheidung führen.

4. Schlichtungsstelle und rechtliche Schritte

Sollte die Versicherung auch nach einer Beschwerde die Kostenübernahme ablehnen, können Geschädigte die Hilfe einer Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen oder rechtliche Schritte einleiten. Eine Schlichtungsstelle kann oft eine schnelle und kostengünstige Lösung bieten, während ein rechtliches Verfahren langwierig und kostenintensiv sein kann.

Fazit

Die Freimessung nach einer Schimmelpilzsanierung ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner zu gewährleisten. Versicherungen sind grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Schadensbehebung zu übernehmen. Wenn die Kostenübernahme für eine Freimessung verweigert wird, sollten Geschädigte ihre vertraglichen Rechte prüfen, die Notwendigkeit der Freimessung dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Eine gründliche Freimessung sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern bietet auch Rechtssicherheit und trägt zur Vermeidung zukünftiger Konflikte bei.

Für weitere Informationen und professionelle Unterstützung bei der Schimmelpilzsanierung und der Durchführung von Freimessungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Mehr Informationen finden Sie auf unseren Webseiten:

Quellen:

  • WTA Merkblatt E-4-12
  • Umweltbundesamt (UBA) Leitfaden zur Schimmelpilzsanierung 2017
  • Schimmelpilzsanierung_Handlungsempfehlung.pdf
  • rki-schimmelpilze.pdf
  • Schimmelpilze-in-Innenraeumen-LGA-2001.pdf
  • netzwerkschimmel-richtlinie-2022-onlinefassung.pdf
  • UBA 2017 Schimmel.pdf
  • schimmelpilze_in_innenraeumen.pdf
  • UBA kohlendioxid_2008.pdf

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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