Schimmelschaden und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Einführung

Schimmelpilzbefall in Innenräumen stellt nicht nur ein ästhetisches Problem dar, sondern birgt auch erhebliche gesundheitliche Risiken. Die Sanierung von Schimmelbefall erfordert daher sorgfältige Planung und Durchführung, um sowohl die Gesundheit der Bewohner als auch der Sanierungsmitarbeiter zu schützen. Eine wichtige Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung, die gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft erstellt werden muss. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung bei Schimmelschäden und die spezifischen Vorgaben der Berufsgenossenschaft.

Wichtigkeit der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Insbesondere bei der Schimmelpilzsanierung ist eine gründliche Gefährdungsbeurteilung unerlässlich, um die Gesundheit der Sanierungsarbeiter zu schützen und die Effektivität der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Vorgaben der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft (BG Bau) hat klare Vorgaben für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten im Sanierungsbereich, insbesondere bei Schimmelschäden. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten:
    • Jeder Betrieb ist verpflichtet, vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
    • Diese Beurteilung muss alle potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Schimmelpilzsanierung identifizieren und bewerten.
  2. Schriftliche Dokumentation:
    • Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und für alle beteiligten Personen zugänglich sein.
    • Die Dokumentation dient als Grundlage für die Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen und die Überwachung der Umsetzung.
  3. Unterweisung der Angestellten:
    • Alle Mitarbeiter, die an der Sanierung beteiligt sind, müssen vor Beginn der Arbeiten über die Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen unterrichtet werden.
    • Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden.
  4. Überwachung und Anpassung:
    • Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen muss während der gesamten Sanierungsarbeiten überwacht werden.
    • Bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder neuen Erkenntnissen muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst und die Mitarbeiter entsprechend informiert werden.

Exakte Texte der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft formuliert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung wie folgt:

„Jeder Arbeitgeber hat durch eine Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe, wie Schimmelpilze, zu berücksichtigen. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist den Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten bekannt zu geben und deren Einhaltung ist während der Arbeiten zu überwachen und sicherzustellen.“

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Schimmelpilzsanierung

  1. Gefährdungsanalyse:
    • Identifizierung der Schimmelart: Bestimmen Sie die Art und Konzentration der Schimmelpilze durch Probenahme und Laboranalyse.
    • Bewertung der Expositionsgefahr: Ermitteln Sie die möglichen Expositionswege (Inhalation, Hautkontakt) und das Ausmaß der Belastung.
  2. Schutzmaßnahmen festlegen:
    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bestimmen Sie die erforderliche Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Handschuhe.
    • Technische Maßnahmen: Installieren Sie Unterdruckmaschinen und Luftreiniger mit HEPA-Filtern, um die Ausbreitung von Sporen zu verhindern.
    • Organisatorische Maßnahmen: Planen Sie die Arbeiten so, dass die Exposition der Mitarbeiter minimiert wird (z.B. durch Pausenregelungen, Arbeitsrotation).
  3. Dokumentation und Unterweisung:
    • Schriftliche Dokumentation: Erstellen Sie ein detailliertes Dokument der Gefährdungsbeurteilung und der festgelegten Schutzmaßnahmen.
    • Mitarbeiterunterweisung: Führen Sie eine ausführliche Unterweisung der Mitarbeiter durch und dokumentieren Sie diese.
  4. Überwachung und Anpassung:
    • Kontinuierliche Überwachung: Überwachen Sie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen während der Sanierungsarbeiten.
    • Anpassung der Beurteilung: Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung bei veränderten Arbeitsbedingungen oder neuen Erkenntnissen.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Schimmelpilzsanierung. Sie schützt die Gesundheit der Sanierungsarbeiter und stellt sicher, dass die Arbeiten sicher und effektiv durchgeführt werden. Die Einhaltung der Vorgaben der Berufsgenossenschaft ist dabei von entscheidender Bedeutung. Durch sorgfältige Planung, Dokumentation und Überwachung können Schimmelpilzsanierungen sicher und erfolgreich durchgeführt werden.

Für professionelle Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung steht Ihnen das Sachverständigenbüro Charles Knepper zur Verfügung. Unsere Experten helfen Ihnen gerne, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns: Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon: 03475-61 29 942
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Webseite: www.gutachter-knepper.de

Quellen:

  1. Umweltbundesamt: Schimmelpilze und Gesundheit
  2. BG Bau: Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe
  3. Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Mold Remediation in Schools and Commercial Buildings
  4. Mayo Clinic: Mold allergy

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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