Trocknungsdienstleister & Freimessungen nach WTA 4-12 – Warum die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen entscheidend ist
Einleitung
Im Bereich der Schimmelpilzsanierung und Bautrocknung ist eines entscheidend: Der professionelle und rechtssichere Abschluss eines Projektes. Gerade für Trocknungsdienstleister zählt dabei jeder Tag – Zeit ist Geld, und die Freigabe eines Objektes darf nicht an der letzten Hürde scheitern. Genau an dieser Stelle kommen Freimessungen nach WTA Merkblatt E-4-12 ins Spiel. Sie sind der letzte Beweis dafür, dass die Sanierung erfolgreich war – technisch und hygienisch. Doch nur die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen sorgt für echte Sicherheit.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir, warum die Kooperation mit einem erfahrenen Sachverständigen wie Charles Knepper aus Lutherstadt Eisleben ein echter Mehrwert für Trocknungsunternehmen ist. Wir beleuchten die Rolle der Freimessung, erklären, wie die Qualität einer Feinreinigung messbar wird und welche Anforderungen die WTA-Richtlinie E-4-12 stellt.
Was ist eine Freimessung?
Eine Freimessung ist eine abschließende Kontrolle nach der Sanierung eines Schimmelpilzschadens. Ziel ist es, zu prüfen, ob die durchgeführten Maßnahmen den gewünschten hygienischen Zustand hergestellt haben. Dabei geht es nicht nur um sichtbare Sauberkeit, sondern auch um die mikrobiologische Sicherheit der Raumluft und Oberflächen.
Nach erfolgreicher Freimessung erhält der Trocknungsdienstleister oder Sanierungsbetrieb ein Gutachten, das die Unbedenklichkeit der Nutzung bestätigt – ein Dokument, das nicht nur gegenüber Auftraggebern, sondern auch Versicherungen eine essenzielle Absicherung bietet.
WTA Merkblatt E-4-12: Der Maßstab für Sanierungsqualität
Das WTA-Merkblatt E-4-12 (Schimmelpilzschäden: Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen) beschreibt klare Anforderungen an die Sanierungsziele und die Kontrolle ihrer Erreichung. Es legt verbindliche Standards für die Überprüfung von Sanierungsmaßnahmen fest – insbesondere hinsichtlich mikrobieller Belastung nach der Reinigung.
Zentrale Elemente sind:
- Definition eines Sanierungszielwertes
- Kontrolle der Feinreinigung
- Partikelmessungen in der Raumluft
- Luftkeimsammlungen und mikrobielle Analytik
- Gesamtsporenmessung mit lichtmikroskopischer Auswertung
- Mobilisierung der Oberflächen zur realistischen Beurteilung
- Bewertung nach hygienischen Kriterien
Eine Freimessung nach WTA 4-12 darf dabei nicht durch das Sanierungsunternehmen selbst erfolgen. Nur ein unabhängiger Sachverständiger sichert Objektivität und Glaubwürdigkeit – besonders bei Versicherungsschäden oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Vorteile für Trocknungsunternehmen
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einem externen Prüfer wie Charles Knepper bringt viele Vorteile:
1. Schnelle Terminverfügbarkeit
Kurzfristige Freimessungen sind oft erforderlich, um Zeitpläne einzuhalten. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden kann eine Begutachtung erfolgen – flexibel und projektorientiert.
2. Moderne Messtechnik
Zum Einsatz kommen:
- Laser-Partikelzähler für die Bewertung der Luftreinheit
- Digitale Raumklimasensoren
- Mobile Luftkeimsammler für Nährböden MEA & DG18
- Mobiles Gesamtpartikel-Messgerät für Objekträger
- Zusammenarbeit mit akkreditierten Biolaboren zur Auswertung
So wird eine objektive, normbasierte Entscheidung möglich.
3. Dokumentation und Rechtssicherheit
Sie erhalten einen ausführlichen, gerichtsfesten Prüfbericht, der:
- den technischen Erfolg bestätigt
- die hygienische Sicherheit belegt
- Ihnen als Freigabebeleg gegenüber Auftraggebern und Versicherungen dient
4. Minimierung von Reklamationen
Durch die objektive Kontrolle vermeiden Sie Diskussionen mit Kunden oder Folgeaufträge wegen angeblich unsauberer Arbeit. Sie zeigen: „Wir arbeiten sauber, dokumentiert und nach Stand der Technik.“
5. Qualitätssicherung als Wettbewerbsvorteil
Wer als Trocknungsdienstleister eine externe hygienische Freigabe nachweisen kann, hebt sich klar vom Wettbewerb ab – besonders bei öffentlichen Aufträgen oder anspruchsvollen Versicherungspartnern.
Ablauf einer Freimessung in der Praxis
Schritt 1: Feinreinigung prüfen
Zunächst erfolgt eine Sichtkontrolle und eine Beurteilung der Reinigung nach definierter Checkliste. Dabei werden relevante Flächen und Raumabschnitte auf sichtbare Staub- oder Schmutzablagerungen hin überprüft.
Schritt 2: Mobilisierung
Ca. 50 % der umgebenden Oberflächen werden mit einem geeigneten Ventilator angeblasen . Danach 10 Minuten Ruhezeit vor der eigentlichen Messung (siehe WTA 4-12)
Schritt 3: Partikelmessung
Mittels Partikelzähler (nach ISO 14644) wird die Luft auf Feinstaubbelastung untersucht – eine wesentliche Kenngröße zur Beurteilung der Reinigungsqualität.
Schritt 4: Luftkeimsammlung
Mit einem Gesamtsporenmessgerät werden sämliche lufgetragenen Partikel auf einen Objekträger mit Klebefilm auggebracht und im Labor ausgewertet. Ergänzend hierzu kann noch mit Luftkeimsammlern gearbeitet werden .
Mit mobilen Luftkeimsammlern wird die Keimbelastung erfasst. Die Proben werden in Biolaboren kultiviert und analysiert.
Schritt 5: Bericht und Freigabe
Nach Laborbefund erfolgt eine strukturierte Bewertung. Sind alle Zielwerte eingehalten, wird das Objekt zur Nutzung freigegeben – schriftlich dokumentiert und fachlich begründet.
Technische und hygienische Anforderungen im Detail
Laut WTA-Merkblatt müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Keine sichtbaren Schimmelspuren oder Verschmutzungen
- Luftkeimzahlen im Normalbereich vergleichbarer Innenräume
- Keine signifikanten Auffälligkeiten bei der Partikelzahl
- Dokumentation der Reinigung und Trocknung
Darüber hinaus sollten Feuchtigkeitsmessungen nach WTA 4-11 durchgeführt werden, um die vollständige Trocknung nachzuweisen.
Warum ein unabhängiger Sachverständiger?
Versicherungen, Gerichte und öffentliche Auftraggeber akzeptieren nur dann eine Freimessung, wenn diese neutral und sachverständig erfolgt. Ein interner Nachweis des Sanierungsbetriebs hat in der Regel keine Beweiskraft.
Charles Knepper, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der Handwerkskammer Halle (Saale), erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Seine Gutachten genießen höchste Glaubwürdigkeit – auch bei juristischen Streitigkeiten oder strittigen Versicherungsschäden.
Kooperation auf Augenhöhe
Die Zusammenarbeit mit Trocknungsdienstleistern basiert auf Vertrauen und Augenhöhe. Sie liefern die technische Leistung – wir prüfen den hygienischen Erfolg. So entsteht ein zertifizierter Sanierungsprozess, der rechtssicher dokumentiert und technisch nachvollziehbar ist.
Ein funktionierender Ablauf zwischen Trocknung, Reinigung und Freimessung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Projektabschluss.
Fazit: Qualität zählt – und Qualität ist messbar
Die professionelle und objektive Freimessung ist kein „Kann“, sondern ein Muss für Trocknungsunternehmen, die zukunftssicher arbeiten wollen. Sie liefert:
- Beweissicherheit
- Minimiertes Risiko
- Stärkung der Kundenbeziehung
- Wettbewerbsvorteile
Nutzen Sie die Expertise und Unabhängigkeit unseres Sachverständigenbüros – für saubere Übergaben, klare Ergebnisse und zufriedene Kunden.
Kontaktieren Sie uns für eine Zusammenarbeit
Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
Webseiten:
https://schimmelhilfe24.de
https://holzschutz-gutachten24.de
https://gutachter-knepper.de
https://bauschaden24.eu
Quellen
- WTA Merkblatt E-4-12, Ausgabe 05.2021
- Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamts BW
- Schimmelpilzleitfaden Umweltbundesamt 2024
- LGA Qualitätsleitfaden Schimmelpilze in Innenräumen
