Wenn mikrobielle Belastung zur lebensbedrohlichen Gefahr wird
Ein Schimmelschaden in der Wohnung stellt grundsätzlich ein hygienisches und baubiologisches Problem dar. Für gesunde Menschen ist die Belastung durch Schimmelsporen in der Regel wenig kritisch – doch für bestimmte Bevölkerungsgruppen kann sie schnell zur ernsthaften Bedrohung werden. Besonders gefährdet sind immungeschwächte Personen – und hier insbesondere Menschen mit chronischen Nierenerkrankungen, die regelmäßig dialysiert werden müssen.
In diesem Artikel zeigen wir auf, welche besonderen Risiken Schimmelpilzbefall für Dialyse-Patientinnen darstellt, worauf bei einem Schimmelschaden zu achten ist und wie wichtig eine sachverständige Begutachtung und professionelle Sanierung dabei sind.
Die Ausgangslage: Schimmelbefall in einem Wohnhaus – Kategorie 3 nach UBA-Leitfaden
Ein Schimmelpilzbefall im Wohnbereich wird nach dem Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Sanierung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen (2024) in drei Schadenskategorien unterteilt. Die höchste Einstufung, Kategorie 3, beschreibt einen erheblichen Schaden:
- Flächengröße über 0,5 m² pro Einzelbefall oder mehrere befallene Flächen
- Nachgewiesene erhöhte Konzentrationen an Schimmelsporen in der Innenraumluft
- Erhöhtes gesundheitliches Risiko für empfindliche Personen, insbesondere bei längerem Aufenthalt in den Räumen
In einem Fall aus unserer Sachverständigenpraxis war genau dies der Fall: Eine Patientin, die regelmäßig dialysiert wird, lebte in einer Wohnung mit einem erheblichen Schimmelschaden, bei dem die Innenraumluft eine Schimmelsporenkonzentration über der hygienischen Orientierungswerte aufwies.
Warum Dialyse-Patientinnen besonders gefährdet sind
1. Geschwächtes Immunsystem
Dialyse-Patientinnen gehören zu einer der höchst gefährdeten Risikogruppen, da bei ihnen durch die Grunderkrankung (z. B. chronisches Nierenversagen) und durch die Dialysebehandlung selbst das Immunsystem stark beeinträchtigt ist. Diese Immunsuppression führt dazu, dass der Körper Schimmelpilzsporen und ihre Stoffwechselprodukte weniger effektiv abwehren kann.
2. Hohe Infektanfälligkeit
Eine zusätzliche Exposition gegenüber luftgetragenen Schimmelpilzen erhöht das Risiko von:
- Atemwegserkrankungen (Bronchitis, Lungenentzündung, allergisches Asthma)
- Allergischen Reaktionen (Rhinitis, Hautreaktionen)
- Systemischen Mykosen (z. B. Aspergillose), die insbesondere durch Aspergillus fumigatus ausgelöst werden
Gerade dieser Pilz wurde in vielen unserer Messungen in erhöhten Konzentrationen festgestellt und gilt als opportunistischer Krankheitserreger bei immungeschwächten Menschen.
3. Toxische Wirkungen von Mykotoxinen
Mykotoxine – giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen – wirken:
- Zytotoxisch (zellschädigend)
- Immunmodulierend (unterdrückend)
- Organbelastend, insbesondere für Leber und Nieren – was für Dialyse-Patientinnen eine zusätzliche Belastung darstellt
Die Expositionswege: So gelangen Schimmelpilze in den Körper
Schimmelsporen gelangen auf verschiedenen Wegen in den menschlichen Organismus:
- Inhalativ – durch das Einatmen von Sporen und MVOC (mikrobielle flüchtige organische Verbindungen)
- Dermal – durch Hautkontakt mit befallenen Oberflächen
- Oral – indirekt über Staubaufnahme oder kontaminierte Gegenstände
Während gesunde Personen diese Einträge meist ohne Folge kompensieren, kann dies bei Dialyse-Patientinnen zu massiven Reaktionen und sogar zu hospitalisierungsbedürftigen Zuständen führen.
Hygienische Bewertung nach UBA und RKI
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) sind Innenraumbelastungen mit Schimmelpilzen bei gefährdeten Personen sofort zu vermeiden. Ein Aufenthalt in Räumen mit nachgewiesener Sporenbelastung – insbesondere der Kategorie 3 – gilt als unzumutbar und gesundheitsgefährdend.
Gefährdung am Beispiel: Innenraumluftmessung und Befund
Im geschilderten Fall wurde durch unser Sachverständigenbüro eine Luftkeimsammlung und eine Objektuntersuchung am Gebäude durchgeführt. Die Auswertung ergab:
- Aspergillus fumigatus: deutlich oberhalb der natürlichen Hintergrundkonzentration
- Flächenbefall mit Schimmel: Kategorie 3 nach UBA
- Auffällige MVOC-Konzentrationen: Hinweis auf aktives mikrobielles Wachstum
Für eine Dialyse-Patientin stellt dies eine unverzügliche Handlungsnotwendigkeit dar.
Handlungsempfehlung aus Sicht des Sachverständigen
- Sofortiger Verzicht auf die Nutzung der befallenen Räume
Ein Aufenthalt ist für chronisch kranke Personen medizinisch kontraindiziert. - Fachgerechte Schimmelpilzsanierung nach WTA-Merkblatt und Schimmelleitfaden
Inklusive Ursachenanalyse (z. B. Feuchtigkeit, Leckage, Kondensat) und lufttechnischer Begleitung - Medizinische Rücksprache mit behandelnden Ärzten
Eine Kopie des Sachverständigengutachtens ist für Spezialärzte (Nephrologen, Umweltmediziner) essenziell für die Anpassung der Behandlung. - Regelmäßige Nachkontrollen der Raumluftqualität
Vor Rückzug in die Räume ist eine Freimessung mit Dokumentation durchzuführen.
Fazit: Schimmel ist kein Bagatellthema – schon gar nicht für Dialyse-Patientinnen
Ein Schimmelbefall, wie er in Kategorie 3 definiert ist, stellt für immungeschwächte Menschen eine erhebliche und potenziell lebensbedrohliche Gesundheitsgefahr dar. Für Dialyse-Patientinnen gilt:
- Schon geringe Belastungen mit bestimmten Schimmelpilzarten wie Aspergillus fumigatus können gravierende Folgen haben.
- Mykotoxine können zusätzlich das ohnehin belastete Organsystem weiter schädigen.
- Luftkeimmessungen und eine sachverständige Begutachtung sind daher unverzichtbar.
Handeln Sie jetzt – Ihre Gesundheit zählt
Wenn Sie oder ein Familienmitglied Dialyse-Patientin ist und in einer Wohnung mit Schimmelbefall leben, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie uns für eine fachliche Begutachtung der Raumluftqualität. Wir helfen Ihnen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
Weitere Informationen:
www.schimmelhilfe24.de
www.holzschutz-gutachten24.de
www.gutachter-knepper.de
www.bauschaden24.eu
Quellen:
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2024)
- Robert-Koch-Institut: Schimmelpilzbelastung in Innenräumen – gesundheitliche Bewertung und Maßnahmen
- WTA Merkblatt E-4-12 zur Schimmelpilzsanierung
- LGA BW: Nachweis und Bewertung von Schimmelpilzen in Innenräumen
