Schimmel einfach überstrichen – Fallbeispiel aus Merseburg

Schimmel einfach überstrichen – Fallbeispiel aus Merseburg: Warum optische Kosmetik keine Sanierung ist

Einleitung: Verdeckte Schimmelschäden in Mietwohnungen – ein wachsendes Problem

Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen ist kein Einzelfall. In vielen Fällen wird der Schaden jedoch nicht fachgerecht beseitigt, sondern lediglich oberflächlich überstrichen, um kurzfristig eine saubere Optik herzustellen. Für die Mieter ist das fatal: Die Ursache bleibt bestehen, der Befall kommt zurück – und die gesundheitliche Belastung bleibt oft unbemerkt.

Im folgenden Beitrag berichten wir von einem Fall aus Merseburg, bei dem unser Sachverständigenbüro für Schimmelpilzdiagnostik zurate gezogen wurde, nachdem sich hinter einer vermeintlich frisch gestrichenen Wand ein verdeckter Schimmelschaden herausstellte.


Der erste Verdacht: Familie Becker meldet gesundheitliche Beschwerden

Familie Becker war erst vor wenigen Monaten in eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus aus den 1980er-Jahren in Merseburg eingezogen. Schon kurze Zeit nach dem Einzug bemerkten die Eltern und das jüngere der beiden Kinder anhaltende Reizungen der Atemwege, trockenen Husten und brennende Augen – insbesondere im Schlafzimmer.

Die Familie vermutete zunächst eine Hausstauballergie oder eine Reaktion auf neue Möbel – bis schließlich leichte dunkle Flecken an der Wand über der Fußleiste auftauchten. Der Vermieter verwies auf einen frischen Wandanstrich vor der Übergabe. Die Unsicherheit wuchs – und ein Ortstermin wurde vereinbart.


Vor-Ort-Termin: Frische Farbe über altem Schaden

Beim Ortstermin wurde deutlich: Die betroffene Wand war großflächig neu gestrichen, jedoch nur oberflächlich. In den unteren Bereichen des Schlafzimmers zeigten sich erste Stockflecken und leichte Ablösungen der Farbe. Die betroffene Fläche befand sich an einer Innenwand zum angrenzenden Bad, welches keine ausreichende Lüftungsmöglichkeit hatte.

Beim Feuchtemessgerät reagierte der untere Wandbereich stark. Die typischen Anzeichen für einen verdeckten Schimmelbefall waren vorhanden: verfärbte Farbe, unangenehmer Geruch und erhöht gemessene Feuchte – alles unter einer scheinbar frischen, weißen Anstrichschicht.


Verdeckter Schimmel: Ein unterschätztes Risiko

Schimmelsporen können sich in Putz, Tapete und sogar im Mauerwerk festsetzen. Wird die befallene Fläche lediglich überstrichen – ohne Entfernung des befallenen Materials – bleibt der Schaden bestehen. Noch schlimmer: Die frische Farbschicht schließt die befallene Wand luftdicht ab, wodurch sich Feuchtigkeit staut und der Schimmel in den verdeckten Schichten weiterwächst.

Solche Kosmetiklösungen führen zu kurzfristiger optischer Verbesserung, verschärfen aber langfristig die Problematik – und können zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen.


Technische Untersuchung vor Ort

Zur sachlichen Einschätzung wurden folgende Messungen durchgeführt:

  • Oberflächentemperatur der Innenwand
  • Bauteilfeuchte im unteren Wandbereich: deutlich erhöht
  • Luftfeuchte im Schlafzimmer: teils über 65 %, besonders morgens
  • CO₂-Wert: zeitweise erhöht, Hinweise auf unzureichende Lüftung
  • Kondensatbildung: sichtbar am Fensterrahmen, zusätzliches Indiz für Feuchteproblematik

Diese Messwerte bestätigten die Vermutung: Ein früherer Schimmelschaden wurde nicht fachgerecht saniert, sondern nur überstrichen – und kam nun erneut zum Vorschein.


Was sagt der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes dazu?

Laut dem Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2024) stellt jeder verdeckte oder sichtbare Schimmelbefall eine hygienische Beeinträchtigung dar. Eine rein kosmetische Überarbeitung – wie ein Überstreichen mit Dispersionsfarbe – stellt keine fachgerechte Sanierung dar und ist ausdrücklich nicht zulässig.

Zudem ist der Vermieter in der Pflicht, bestehende Baumängel oder Schäden vollständig zu beseitigen, bevor die Wohnung vermietet wird. Die Gesundheit der Mieter darf unter keinen Umständen gefährdet sein.


Unsere sachverständige Bewertung – ohne Tricks, aber mit Tiefgang

Nach Abschluss der Untersuchung wurde Familie Becker ein fachliches Gutachten übergeben, das den Schimmelbefall dokumentierte und den Sanierungsbedarf klar beschrieb. Wichtig war: Die Ursache wurde identifiziert, der Schaden als wiederkehrend eingestuft – und dem Vermieter übermittelt.

Wie in allen Fällen verzichten wir aus gutem Grund auf die Veröffentlichung konkreter Sanierungsschritte. Unser Anspruch ist es, individuelle Lösungen passgenau zu erarbeiten – nicht öffentlich zu teilen. Die Sanierung wurde in Folge unserer Begutachtung eingeleitet – heute ist die Wohnung wieder uneingeschränkt nutzbar.


Wiederkehrender Schimmel in Mietwohnungen – ein strukturelles Problem

Der Fall Becker aus Merseburg steht stellvertretend für viele ähnliche Situationen, die sich gerade in älteren Mietwohnungen ereignen:

  • Alte Feuchteschäden werden nicht richtig saniert
  • Schimmel wird überdeckt statt beseitigt
  • Innenliegende Bäder ohne Lüftung fördern Feuchtestau
  • Vermieter unterschätzen die gesundheitlichen Risiken

Die Leidtragenden sind in solchen Fällen immer die Mieter, die oft keine Möglichkeit haben, den Zustand der Bausubstanz im Vorfeld zu prüfen.


Warnzeichen für überdeckte Schimmelschäden

Achten Sie in Mietwohnungen auf folgende Anzeichen:

  • Frisch gestrichene Wände mit leichtem Geruch oder feuchtem Klima
  • Leichte Stockflecken an den Fußleisten oder Ecken
  • Ungewöhnliche Gerüche trotz Reinigung
  • Farbveränderungen oder Ablösungen im unteren Wandbereich
  • Gesundheitliche Symptome, die in der Wohnung auftreten, aber außerhalb verschwinden

Fazit: Schimmel überstreichen ist keine Lösung – sondern ein Verstoß gegen Fachregeln

Schimmelpilzbefall muss fachgerecht und dauerhaft beseitigt werden. Alles andere ist Augenwischerei – mit potenziell ernsten gesundheitlichen Folgen. Der Fall Becker aus Merseburg zeigt deutlich: Nur eine sachverständige Beurteilung bringt Klarheit – und ermöglicht eine dauerhafte Lösung.

Dank unserer Expertise konnte in diesem Fall die Ursache erkannt, dokumentiert und die Grundlage für eine ordentliche Sanierung geschaffen werden. Heute wohnt die Familie wieder in einem gesunden und unbelasteten Umfeld.


Sie haben den Verdacht, dass Schimmel in Ihrer Wohnung überstrichen wurde? Sprechen Sie uns an

Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl – und handeln Sie frühzeitig. Je schneller die Ursache erkannt wird, desto gezielter und wirtschaftlicher kann gehandelt werden.

Sachverständigenbüro Charles Knepper
06295 Lutherstadt Eisleben – Kirchweg 4
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Weitere Informationen und Hilfe bei Schimmelproblemen:
https://schimmelhilfe24.de
https://holzschutz-gutachten24.de
https://gutachter-knepper.de
https://bauschaden24.eu


Quellen:

  • Umweltbundesamt: Schimmelleitfaden 2024
  • WTA-Merkblatt E-4-12
  • Eigene Messungen und Analyseprotokolle des Sachverständigenbüros Knepper

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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