Was passiert, wenn Schimmel bei einer Wohnungsübergabe verschwiegen wird? (Achtung das ist keine Rechtsberatung !)
Wenn Schimmel bei einer Wohnungsübergabe verschwiegen wird, kann dies zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Sowohl Vermieter als auch Verkäufer sind verpflichtet, Mängel, einschließlich Schimmelbefall, offen zu legen. Das Verschweigen von Schimmel kann als arglistige Täuschung gewertet werden und verschiedene rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn ich Schimmel in meiner neuen Wohnung entdecke?
- Dokumentation und Beweissicherung:
- Fotos und Videos: Dokumentieren Sie den Schimmelbefall ausführlich mit Fotos und Videos.
- Sachverständiger oder Gutachter: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter, der den Schimmelbefall begutachtet und einen detaillierten Bericht erstellt.
- Mängelanzeige und Fristsetzung:
- Schriftliche Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter oder Verkäufer schriftlich über den Schimmelbefall und fordern Sie die Beseitigung des Mangels. Setzen Sie eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) zur Mängelbeseitigung.
- Einschreiben mit Rückschein: Versenden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang und Empfang der Mitteilung nachweisen zu können.
- Mietminderung und Schadensersatz:
- Mietminderung: Wenn der Vermieter den Schimmel nicht beseitigt, haben Sie das Recht, die Miete zu mindern. Der Minderungsbetrag hängt von der Schwere des Mangels ab. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.
- Schadensersatzansprüche: Wenn durch den Schimmelbefall gesundheitliche Schäden oder Sachschäden entstanden sind, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Rechtliche Beratung:
- Anwalt konsultieren: Suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt, der auf Mietrecht oder Immobilienrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und die weiteren Schritte beraten.
- Kostenübernahme prüfen: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung und den Rechtsstreit übernimmt.
- Klage einreichen:
- Klage vor Gericht: Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Ihr Anwalt wird Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung der Klage behilflich sein.
- Beweissicherung: Achten Sie darauf, alle Beweismittel und Dokumente sorgfältig zu sichern und bereitzuhalten.
Beispiel: Vorgehen bei Schimmelentdeckung nach Einzug
Frau Müller zieht in eine neue Wohnung ein und entdeckt Schimmel in mehreren Räumen. Sie geht folgendermaßen vor:
- Dokumentation: Frau Müller macht ausführliche Fotos und Videos vom Schimmelbefall und beauftragt einen Gutachter, der den Schaden bewertet und einen Bericht erstellt.
- Mängelanzeige: Sie informiert den Vermieter schriftlich über den Schimmelbefall, setzt eine Frist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung und versendet die Anzeige per Einschreiben mit Rückschein.
- Rechtliche Beratung: Da der Vermieter nicht reagiert, konsultiert Frau Müller einen Anwalt, der ihr rät, die Miete zu mindern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Klageeinreichung: Nachdem der Vermieter weiterhin nicht reagiert, reicht Frau Müller mit Unterstützung ihres Anwalts Klage beim Amtsgericht ein.
Fazit
Wenn Schimmel bei einer Wohnungsübergabe verschwiegen wird, können Sie verschiedene rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen. Durch Dokumentation, Mängelanzeige, rechtliche Beratung und gegebenenfalls Klageeinreichung können Sie eine angemessene Lösung erreichen und gesundheitliche Risiken vermeiden.
Falls Sie von Schimmelbefall betroffen sind oder Fragen zur Prävention und Sanierung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24
Holzschutz Gutachten24
Gutachter Knepper
Bauschaden24

Ich habe eine Wohnung da war Schimmel es wurde drüber gestrichen ich weis nicht ob alles entfernt wurde .Da ich Lungenkrank bin COPD .Was kann ich tun um aus den Vertrag raus zu kommen ? Der Vermieter hat mich nicht drauf hingewiesen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorge ist absolut nachvollziehbar – insbesondere bei einer bestehenden Lungenerkrankung wie COPD stellt Schimmel in Innenräumen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar.
Zur Sachlage:
Wenn in einer Wohnung Schimmel lediglich überstrichen, aber nicht fachgerecht entfernt und saniert wurde, kann davon ausgegangen werden, dass der Schaden weiterhin besteht oder sich sogar verschlimmert. Das Überstreichen von Schimmel ist keine anerkannte Sanierungsmethode – im Gegenteil: Es kann die Gefahr sogar verschleiern und die Sporenbildung begünstigen.
Hinweis auf mögliche rechtliche Relevanz:
Der Vermieter ist verpflichtet, über gesundheitsrelevante Mängel aufzuklären (§ 536c BGB – Anzeigepflicht von Mängeln) und geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu veranlassen. Unterbleibt dies, kann eine Mietminderung, ggf. auch eine fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen (§ 543 BGB), im Einzelfall möglich sein – insbesondere, wenn ein Zusammenhang zwischen Ihrer Erkrankung und dem Schimmelrisiko besteht.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder an einen Mieterverein. Wir bieten ausschließlich fachtechnische und baubiologische Einschätzungen auf Basis objektiver Untersuchungen an.
Was Sie tun können:
Dokumentation: Halten Sie alle Auffälligkeiten schriftlich fest (z. B. Geruch, Flecken, Feuchte, Beschwerden) und fertigen Sie aussagekräftige Fotos an.
Ärztliche Einschätzung: Lassen Sie sich ärztlich bestätigen, dass Ihre COPD durch Schimmelsporen beeinträchtigt werden kann.
Fachliche Begutachtung: Eine sachverständige Untersuchung (z. B. Luftkeimmessung, Materialprobe, Feuchtemessung) liefert objektive Grundlagen, ob ein gesundheitlich relevanter Schimmelbefall noch vorliegt.
Juristische Unterstützung: Zur Klärung mietrechtlicher Fragen (Kündigung, Mietminderung etc.) ist rechtlicher Beistand unerlässlich.
Unser Angebot:
Gerne unterstützen wir Sie mit einem fachlichen Gutachten zur Schimmelbelastung – etwa durch:
Luftkeimsammlungen inkl. Laboranalyse
Materialproben aus Wand- oder Deckenflächen
Messung von Feuchtigkeit und Temperatur
Schriftliche Stellungnahme zur hygienischen Bewertung
Alle Untersuchungen erfolgen gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA-Leitfaden 2024) und sind gerichtsverwertbar dokumentierbar.
Bei Interesse erstellen wir Ihnen gern ein unverbindliches, auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot.
Mit besten Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Sachverständigenbüro Charles Knepper
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Schimmelpilzschäden und Baugesundheit
Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
03475-6129942 | ✉️ gutachter-knepper@online.de
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