Ich habe einen russschwarzen Schimmelpilz entdeckt – was könnte das sein?

Wenn Schwarzschimmel sichtbar wird, ist professionelle Hilfe gefragt

Immer wieder erreichen uns als Sachverständigenbüro dringende Anrufe, E-Mails oder auch Fotos, auf denen ein dunkler, fast rußartiger Schimmelpilzbefall zu erkennen ist – meist in Bereichen, die zuvor verstellt oder schwer zugänglich waren: etwa hinter Schränken, in Kellern, nach einem Wasserschaden oder infolge von Löschwasser nach einem Brand.

Der Befall wirkt zunächst erschreckend – zu Recht. Denn wenn Schimmel so massiv in Erscheinung tritt, handelt es sich oft um einen gefährlichen Vertreter:

Stachybotrys chartarum – auch bekannt als „Schwarzschimmel“ – ist einer der relevantesten Mykotoxinbildner in Innenräumen und wird im UBA-Schimmelleitfaden 2024 der höchsten Risikokategorie 3 zugeordnet.


Was bedeutet „Kategorie 3“ laut Umweltbundesamt (UBA)?

Der neue UBA-Schimmelleitfaden beschreibt unter Kategorie 3 großflächige oder tief sitzende mikrobielle Schäden, bei denen toxigene Schimmelpilzarten wie Stachybotrys chartarum oder Aspergillus fumigatus vorkommen.

Gesundheitliche Relevanz:
Diese Pilze produzieren Mykotoxine, die über die Raumluft eingeatmet werden können – und selbst in totem Zustand weiterhin toxisch wirken. Symptome reichen von Reizhusten, Atemnot, Kopfschmerzen, Konzentrationsproblemen bis hin zu schweren immunologischen Reaktionen.

Die Empfehlung ist eindeutig:
Solche Schäden müssen zwingend durch sachkundige Fachfirmen saniert und durch Sachverständige überwacht werden.


Was tun bei sichtbarem Schwarzschimmel?

Wenn Sie beim Aufräumen, Renovieren oder Umstellen Möbelstücke entdecken, hinter denen sich russschwarzer Belag gebildet hat – handeln Sie bitte nicht vorschnell auf eigene Faust.

Stattdessen:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit einem Sachverständigen auf.
  2. Lassen Sie Proben (Abstrich) nehmen und mikrobiologisch untersuchen.
  3. Vermeiden Sie Verwirbelung oder das Abwischen ohne Schutzmaßnahmen.
  4. Tragen Sie keine verdächtigen Materialien eigenhändig durch die Wohnung.

Wichtig: Schon das falsche Öffnen einer kontaminierten Trockenbauwand kann dazu führen, dass Millionen von Sporen und Mykotoxinrückständen in die Raumluft gelangen.


Fachgerechte Sanierung – Sachkunde ist Pflicht, nicht Kür

Bei der Entfernung von Schimmelpilzen dieser Risikokategorie darf keinesfalls ein ungeschulter Handwerksbetrieb tätig werden. Es geht hier nicht nur um optische Sauberkeit – sondern um Gefahrstoffbeseitigung.

Nur Sanierer mit dokumentierter Sachkunde – etwa nach:

  • TÜV Schimmelpilzsanierung (Sachkunde)
  • DEKRA-Zertifikat
  • Zertifizierte Fortbildung durch Fachverbände oder baubiologische Institute

sind in der Lage, die strengen Anforderungen zu erfüllen:

  • Aufbau von Schwarz-Weiß-Bereichen (kontaminierter Bereich vs. saubere Zone)
  • Abtrennung mit Folientüren und luftdichten Barrieren
  • Druckhaltung durch Unterdruckgeräte mit HEPA-Filtern
  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Staubarme Rückbauverfahren
  • Feinreinigung mit anerkannten Verfahren
  • Nachkontrolle durch unabhängige Messungen

Ohne diese Maßnahmen besteht ein hohes Risiko für Kreuzkontaminationen in angrenzenden Wohnbereichen – mit gesundheitlichen Folgen für Bewohner und Beschäftigte.


Die Rolle des Sachverständigen: Unabhängige Kontrolle und Qualitätssicherung

Immer wieder stellen wir fest: In der Praxis fehlt häufig die Trennung zwischen Sanierer und Prüfer. Doch genau das ist entscheidend für objektive, gerichtsfeste und nachvollziehbare Ergebnisse.

Ein Sachverständigenbüro sollte NICHT selbst sanieren, sondern:

  • Die Befallsursache objektiv ermitteln
  • Proben entnehmen und auswerten lassen (z. B. Luftkeime, MVOCs, Abstriche)
  • Den Sanierungsplan begleiten
  • Nach Abschluss die sogenannte Freimessung durchführen
  • Die Feinreinigung und Sporenfreiheit unabhängig dokumentieren

Nur durch diese Zweistufigkeit (Sanierer + externer Prüfer) ist gewährleistet, dass nicht manipuliert wird – und dass Bewohner mit einem tatsächlich sauberen Wohnumfeld zurückbleiben.

Ebenso sollten Sanierungsfirmen sich nicht selbst „Freimessen“. Hier steht das Vertrauen auf unabhängige Fachkompetenz im Vordergrund !


Qualifikation ist kein Zusatz – sie ist zwingend notwendig

Ein dringender Appell an alle Handwerksunternehmen, die sich mit der Sanierung von Schimmelschäden befassen:

Ohne qualifizierte Ausbildung gefährden Sie nicht nur Ihre Kunden – sondern auch Ihre Mitarbeiter.

  • Wer ohne fundierte Kenntnisse kontaminierte Bausubstanz demontiert, setzt sich selbst und andere einem Risiko aus.
  • Schimmelsporen und Mykotoxine sind unsichtbare Gefahrstoffe – und nur mit entsprechendem Fachwissen sicher zu handhaben.
  • Ebenso kann durch unvollständige oder fehlerhafte Sanierung ein Schaden nicht nur nicht behoben, sondern sogar verschlimmert werden.

Fazit: Kompetenz schützt Gesundheit – und verhindert Folgeschäden

Ein entdeckter Schwarzschimmelbefall ist kein Bagatellfall. Besonders Stachybotrys chartarum gehört zu den kritischsten Schimmelarten im Innenraum.

Nur mit zertifizierten Fachleuten, Sachverständigen und objektiver Prüfung lässt sich ein belasteter Wohnraum wieder zu einem sicheren Lebensraum machen.


Was Sie tun können: Lassen Sie sich unabhängig beraten

Sie haben einen schwarzen, rußähnlichen Schimmel entdeckt? Oder gesundheitliche Beschwerden in verdächtigen Wohnbereichen?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen dabei:

  • Ursache und Ausmaß des Schadens zu erkennen
  • Belastungen fachlich korrekt zu analysieren
  • Sanierungsschritte zu begleiten
  • Ihre Gesundheit zu schützen – nachhaltig und fundiert

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Unsere Webseiten:
www.schimmelhilfe24.de
www.holzschutz-gutachten24.de
www.gutachter-knepper.de
www.bauschaden24.eu


Quellen:

  • Umweltbundesamt (UBA): Schimmelleitfaden 2024
  • Eigene Praxiserfahrungen und Gutachten
  • Literatur zur Bewertung von Stachybotrys chartarum
  • Normen und Schulungsempfehlungen TÜV, DEKRA, DGUV

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle / Saale

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