Warum unabhängige Kontrollen nach der Sanierung unverzichtbar sind
Einleitung
Ein Schimmelschaden in der Wohnung oder im eigenen Haus ist mehr als nur ein bauliches Problem. Es ist ein direkter Angriff auf das Wohlbefinden, auf die Gesundheit und auf das Gefühl von Sicherheit im eigenen Zuhause. Und selbst wenn die sichtbaren Spuren beseitigt wurden, bleibt oft die Unsicherheit: Wurde wirklich alles vollständig und hygienisch saniert?
Genau an diesem Punkt beginnt meine Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der mikrobiologischen Gebäudediagnostik und im Bereich Holz- und Bautenschutz unterstütze ich Bewohner, Mieter, Eigentümer und Versicherte dabei, eine klare Antwort auf eine entscheidende Frage zu bekommen:
Ist Ihre Wohnung nach einem Schimmelschaden wirklich wieder gesund und sicher?
Warum reicht eine „Fertigmeldung“ nicht aus?
Viele Sanierungsunternehmen übergeben das Objekt mit der sogenannten Fertigmeldung. Diese bescheinigt, dass die Maßnahmen abgeschlossen sind. Doch ob die Sanierung tatsächlich erfolgreich war, ist damit noch nicht geklärt. Studien und Praxiserfahrungen zeigen:
Auch nach Abschlussarbeiten sind nicht selten erhöhte Belastungen durch Partikel, Keime und Sporen messbar.
Die Gründe sind vielfältig:
- Unvollständige Feinreinigung
- Rückstände von Sporen auf schwer zugänglichen Oberflächen
- Nicht ausreichend getrocknete Bauteile
- Wiederkontamination durch unsachgemäße Handhabung
Unsichtbar – aber gesundheitlich hochrelevant. Gerade Kinder, ältere Menschen, Asthmatiker oder Allergiker sind besonders gefährdet durch unsachgemäße Sanierungsarbeiten oder nicht entfernte mikrobielle Belastungen.
Die Freimessung nach WTA 4-12 – Ihr unabhängiger Schutz
Die WTA-Richtlinie E-4-12 beschreibt die Anforderungen an Sanierungsziel, Reinigungserfolg und die abschließende Sanierungskontrolle.
Sie legt objektive und nachvollziehbare Kriterien fest für:
- Partikelmessung nach Mobilisierung
- Sichtkontrolle der Feinreinigung
- (Optionale) mikrobiologische Luftkeimuntersuchung
- Bewertung nach festgelegten Sanierungszielwerten
Diese Kontrolle darf nicht vom Sanierungsunternehmen selbst durchgeführt werden – sie muss durch eine neutrale, qualifizierte Instanz erfolgen. Genau dafür stehe ich Ihnen als unabhängiger Sachverständiger zur Seite.
Was genau wird bei der Freimessung überprüft?
Die Prüfung umfasst folgende Schritte:
1. Sichtprüfung der Reinigung
Alle gereinigten Flächen werden systematisch begutachtet. Sichtbare Rückstände, Staub oder Schmutz weisen auf mangelhafte Reinigung hin – in diesem Fall wird die Messung abgebrochen und Nacharbeit empfohlen.
2. Mobilisierung der Wandflächen
Mindestens 50 % der Flächen werden gezielt „angeregt“, z. B. mit HEPA-Ventilatoren, um eventuell vorhandene Partikel in die Raumluft zu mobilisieren – ein entscheidender Schritt, um versteckte Belastungen zu identifizieren.
3. Partikelmessung
Gesamtpartikelmessung mit Sammler auf Objekträger mit Klebefilm – Nachweis aller luftgetragenen Partikel und anschließende Laborauswertung .
4. Mikrobiologische Luftkeimsammlung (optional)
Zusätzlich kann eine Luftprobe entnommen und im Speziallabor analysiert werden – insbesondere wenn Personen im Haushalt gesundheitlich empfindlich sind oder wenn bereits Beschwerden bestehen.
5. Auswertung und Freigabebescheinigung
Die Ergebnisse werden transparent und rechtssicher dokumentiert. Liegt alles im Soll, erhalten Sie eine Freigabebescheinigung. Bei Abweichungen erfolgt eine konkrete Empfehlung zur Nachbesserung.
Ihre Vorteile als Eigentümer oder Mieter
✔ Schutz Ihrer Gesundheit
Eine hygienisch einwandfreie Wohnung ist entscheidend für das Wohlbefinden – besonders bei Kindern, älteren Menschen oder gesundheitlich vorbelasteten Personen.
✔ Rechtssicherheit gegenüber Versicherungen
Ein neutraler Prüfbericht hat Beweiskraft. Besonders bei Versicherungsschäden verlangen viele Versicherer eine unabhängige Sanierungskontrolle nach WTA 4-12.
✔ Vermeidung von Langzeitfolgen
Unentdeckte Restfeuchtigkeit oder verbliebene Sporen können langfristig zu erneuten Schimmelschäden führen. Die Freimessung schützt vor verdeckten Risiken.
✔ Transparenz und Klarheit
Sie wissen genau, ob die Sanierung fachgerecht erfolgt ist – ohne auf vage Aussagen angewiesen zu sein. Keine Spekulation, sondern belastbare Daten.
Was kostet eine Freimessung?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Objektgröße ab. Im Verhältnis zu den potenziellen Folgekosten durch eine unsachgemäße Sanierung (z. B. erneute Sanierung, Streit mit der Versicherung, gesundheitliche Beeinträchtigungen) ist die Freimessung eine sinnvolle und notwendige Investition in Sicherheit.
Gern erhalten Sie nach einem kurzen Vorgespräch ein individuelles Angebot – fair, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten.
In welchen Regionen bin ich tätig?
Ich bin kurzfristig einsatzbereit in folgenden Bundesländern:
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Brandenburg
- Berlin
Die Terminierung kann in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen – insbesondere bei drängenden Versicherungsvorgaben oder anstehenden Wohnungsübergaben.
Warum Sie mir vertrauen können
Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle (Saale) mit Spezialisierung auf Schimmelpilzdiagnostik, Holzschutz und mikrobiologische Schadensbewertung. Seit über 25 Jahren begleite ich Schimmelpilzsanierungen fachlich und neutral.
Meine Freimessung ist kein „Vertrauensbeweis“, sondern ein technisch und hygienisch objektives Gutachten, das Sie bei Bedarf auch vor Gericht oder gegenüber Versicherern verwenden können.
Fazit: Sicherheit beginnt mit Gewissheit
Ein Schimmelschaden ist eine Belastung – nicht nur für die Bausubstanz, sondern auch für die Psyche. Wer einmal erlebt hat, wie gesundheitliche Beschwerden mit einer unsichtbaren Belastung zusammenhängen, der weiß:
Sichtbare Sauberkeit reicht nicht. Es braucht eine unabhängige Prüfung.
Wenn Sie als Bewohner, Eigentümer oder Versicherungsnehmer sichergehen wollen, ob Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach der Sanierung wieder sicher ist – sprechen Sie mich an.
Ich helfe Ihnen schnell, unabhängig und fachlich fundiert.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
Webseiten:
www.schimmelhilfe24.de
www.holzschutz-gutachten24.de
www.gutachter-knepper.de
www.bauschaden24.eu
Quellen
- WTA Merkblatt E-4-12, Ausgabe 2015
- Schimmelpilz-Leitfaden Umweltbundesamt 2024
- Handlungsempfehlung LGA Baden-Württemberg
- RKI: Schimmelpilzbelastung in Innenräumen – Bewertung und Maßnahmen
